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Gebühren für Regelkontrollen

 

 

Regelkontrollen von Lebensmittelbetrieben sind auf Beschluss der Landesregierung seit 2016 in Nordrhein-Westfalen gebührenpflichtig.

Für Plankontrollen - also jede routinemäßig stattfindende Kontrolle eines Betriebes - werden Gebühren erhoben. Diese berechnen sich nach der erforderlichen Zeitdauer und einer zu erhebenden Wegstreckengebühr. Die Gebührenerhebung ist unabhängig davon, ob bei der Kontrolle Mängel festgestellt werden oder nicht. Der Gebührenbescheid wird im Nachgang zur durchgeführten Kontrolle von der Verwaltung erstellt und zugeschickt.

Eine Gebührenpflicht besteht ebenso bei Nachkontrollen und bei bestimmten anlassbezogenen Prüfungen. Dies ist nur dann der Fall, wenn Unternehmen den zusätzlichen Besuch des Kontrolleurs z.B. durch festgestellte Mängel selbst verursacht haben.

Die Kontrollhäufigkeit eines Betriebes richtet sich nach einer Risikobeurteilung, die nach jeder Regelkontrolle erfolgt. Die Einstufung eines Betriebes hängt dabei unter anderem von der Betriebsart, dem Produktrisiko und dem Hygienemanagement ab. Betriebe, die leicht verderbliche Produkte wie Fleisch oder zubereitete Salate behandeln, haben ein höheres Risiko, als zum Beispiel Kartoffeln oder Lebensmittel in Fertigpackungen. Auch die Empfindlichkeit der Verbrauchergruppe fließt ein. So wird zum Beispiel die Belieferung von Kindergärten oder Altenheimen besonders beurteilt. Nicht zuletzt kann jeder Betrieb durch ein gutes Hygienemanagement, zuverlässige Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen und verlässliche Eigenkontrollen die Häufigkeit der Kontrollen selbst beeinflussen.

Weitere Informationen können Sie den FAQ und dem Infoblatt (Downloadbereich rechte Seite) entnehmen. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachung gerne zur Verfügung. 

Kontakt

Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen
Tel: +49 241 5198-3949
Fax: +49 2405 95018

vetamt@staedteregion-aachen.de

Ansprechpartner/-innen

Herr Dr. Mathias Boese
Tel: +49 241 5198-3920

Herr Ralf Wüstkamp
Tel: +49 241 5198-3940
Fax: 0241 5198-83940