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Landeshundegesetz NRW

Das Landeshundegesetz NRW fordert als Voraussetzung für das Halten von gefährlichen Hunden, Hunden besonderer Rassen, großen und schweren Hunden einen Sachkundenachweis.
Durch das erfolgreiche Ablegen der Sachkundeprüfung weist der Hundehalter nach, daß er die notwendigen Kenntnisse über Rechtsvorschriften, Sozialverhalten, Erziehung und Haltung des Hundes besitzt, um einen Hund so zu halten und zu führen, das Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren nicht gefährdet werden.


Nebenstehend finden Sie den Gesetzestext zum Landeshundegesetz NRW vom 18.12.2002 in der Fassung vom 27.09.2016 und den Fragenkatalog zur Sachkundeprüfung.