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Führerschein – Neuerteilung (Wiedererteilung) nach Entzug /Verzicht
Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht/Behörde entzogen oder haben Sie hierauf verzichtet, müssen Sie einen Antrag auf Neuerteilung (Wiedererteilung) stellen. Die erforderlichen Unterlagen und der Aufwand für die Prüfung Ihres Antrages hängen je nach Einzelfall von der beantragten Führerscheinklasse und den Gründen für die Entziehung/den Verzicht ab.
Für die Neubeantragung
Klasse B – Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen
Klasse BE – Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen mit Anhänger
Klasse T – Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge
sind folgende Antragsunterlagen/Nachweise vorzulegen:
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel),
biometrisches Lichtbild, - Sehtestbescheinigung – nicht älter als 2 Jahre- einer amtlich anerkannten Sehteststelle (z. B. Optiker),
- Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe (mindestens 9 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten).
Waren Sie Inhaber_in der früheren Fahrerlaubnis der Klasse 3 und möchten wieder Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen führen (seit 01.01.1999 neu: Klassen C1, C1E, CE 79) oder waren Sie Inhaber_in der Fahrerlaubnis der Klasse 2 (bis 31.12.1998) oder der Klassen C, C1, CE, C1E, (ab 01.01.1999) werden folgende Antragsunterlagen/ Nachweise benötigt:
Klassen C1, C – Fahrzeuge bis bzw. über 7,5 Tonnen
Klassen C1E, CE – Fahrzeuge bis bzw. über 7,5 Tonnen mit Anhänger
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel),
- biometrisches Lichtbild,
- Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe (mindestens 9 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten),
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung nach Vordruck (Muster nach Anlage 5 Nummer 1 FeV),
- Bescheinigung/Zeugnis über die ärztliche oder augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nummer 2.1 oder 2.2 FeV).
Bescheinigungen über die ärztliche Untersuchung des Gesundheitszustandes dürfen nicht älter als 1 Jahr, die des Sehvermögens nicht älter als 2 Jahre sein.
Waren Sie darüber hinaus auch Inhaber_in eines Busführerscheins (Klassen D, DE, D1, D1E) oder einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung und beantragen diese ebenfalls neu, wird zusätzlich benötigt:
Klassen D1 und D – Fahrzeuge für die Beförderung von Fahrgästen
Klassen D1E und DE – Fahrzeuge für die Beförderung von Fahrgästen mit Anhänger von mehr als 750 kg.
• ein Gutachten über eine leistungspsychologische Untersuchung nach Anlage 5 Nummer 2 FeV durch einen Arbeits- oder Betriebsmediziner oder eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung. Das Gutachten darf nicht älter als ein Jahr sein.
Weiterhin ist, unabhängig von der Beantragung der Fahrerlaubnisklasse ein polizeiliches Führungszeugnis der Belegart 0 (zur Vorlage bei einer Behörde) beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen. Der Nachweis darf bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein.
Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Schulung oder Ausbildung in Erster-Hilfe gelten unbefristet. Bei Antragstellung kann auf die Vorlage der Erste-Hilfe-Bescheinigung verzichtet werden, wenn diese bereits vorgelegen hat (nicht Lebensrettende Sofortmaßnahmen).
Im Rahmen des Antragsverfahrens auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis wird im Einzelfall geprüft, ob auf die Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung über eine Fahrschule verzichtet werden kann. Hierbei spielt der Zeitraum, seit dem der/die Antragsteller_in keine Fahrzeuge mehr führen darf, eine entscheidende Rolle.
Gebühr: zwischen 106,40 € und 265,40 € (je nach Aufwand).
Bitte vereinbaren Sie zur Antragstellung online einen Termin.
Weitere Bearbeitungsweise
Bestehen Zweifel an der charakterlichen Eignung, so wird oftmals eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung erforderlich. Dies kommt u.a. in Betracht:
• bei einem wiederholten Entzug der Fahrerlaubnis,
• bei einer wiederholten Auffälligkeit im Straßenverkehr,
• bei einer erstmaligen Alkoholauffälligkeit mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille und mehr,
• bei dem Verdacht auf Alkoholmissbrauch (z. B. bei einer Trunkenheitsfahrt ab 1,1 Promille),
• bei Straftaten, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen,
• bei Straftaten, die Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bieten (z. B. gefährliche Körperverletzung),
• bei Eignungszweifeln im Zusammenhang mit Betäubungsmittel- oder Arzneimittelgebrauch,
• bei einer Entziehung aufgrund von Eintragungen im Fahreignungsregister in Flensburg mit 8 Punkten oder mehr.
Die Aufzählungen sind nicht abschließend, sondern nennen nur die häufigsten Fälle.
Eine Entscheidung, ob ein Eignungsgutachten erforderlich ist, kann erst nach Antragstellung und Beiziehung von Strafakten und Registerauskünften getroffen werden.
Müssen Sie eine medizinisch-psychologische Untersuchung absolvieren?
Wenn Sie für sich erkannt haben, dass die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens erforderlich wird, können Sie bereits zum jetzigen Zeitpunkt tätig werden! Warten Sie nicht bis zur möglichen Antragstellung, andernfalls verlieren Sie unter Umständen für Sie kostbare Zeit zum Nachweis Ihrer Kraftfahreignung.
Sie sollten sich aus diesem Grund mit einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung, einem seriösen und kompetenten Beratenden oder Verkehrstherapeuten/Psychologen in Verbindung setzen.
Bei Eignungszweifeln im Zusammenhang mit Alkohol-/Betäubungsmittelkonsum informieren Sie sich bezüglich einer Alkohol-/Drogenabstinenz bei einer Begutachtungsstelle.
Hinweis: Die Vorbereitungsmaßnahmen sollten vor der Antragstellung absolviert werden, da die Vorlage des medizinisch-psychologischen Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle innerhalb einer bestimmten Frist zu erfolgen hat. Achten Sie insbesondere auf einen lückenlosen Abstinenznachweis!
Kontaktieren Sie die Mitarbeitenden vorrangig per E-Mail.
Buchstaben A – C evelyn.thomas@staedteregion-aachen.de
Buchstaben D – G andrea.schneider-deserno@staedteregion-aachen.de
Buchstaben H – N kathrin.werner@staedteregion-aachen.de
Buchstaben O -Z stefan.wellen@staedteregion-aachen.de
Für die Antragstellung ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Buchen Sie diesen über die Online-Terminvergabe.
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Wiedererteilung / Neuerteilung nach Entzug
Kontakt
Führerscheinwesen
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