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Diesbezüglich wird auf das Formular "Reitwegenetz Freistellung für den Südkreis" verwiesen.
Danach darf grundsätzlich in der freien Landschaft und im Wald auf allen öffentlichen und privaten Wegen geritten werden. Von dieser Regelung gibt es einige Ausnahmen.
Nicht geritten werden darf:
- auf Wanderwegen, Sport- und Lehrpfaden u.Ä.
- außerhalb der Wege im Wald, in Landschafts- und Naturschutzgebieten und in behördlich gekennzeichneten anderen Schutzbereichen
- auf Wegen, die mit dem Straßenverkehrsschild Verbot für Reiter behördlich gekennzeichnet sind
- auf privaten Wegen und Straßen, die zu Gärten, Hofräumen, Wohnbereichen oder zu einem Betriebsgelände gehören
- auf Feldrainen, Böschungen, Uferrandstreifen, Waldschneisen / Rückeschneisen, Leitungstrassen u.Ä., die erkennbar keine Wege sind
Bezüglich des Gemeindewaldes in Roetgen wird auf die Reitkarte der Gemeinde Roetgen verwiesen, die Hinweise zu besonders geeigneten Reitrouten enthält. Sie berücksichtigt zur Konfliktvermeidung in besonderer Weise vorhandene Reiterhöfe und das Wanderwegenetz.
In den Waldgebieten der Städte Eschweiler, Stolberg, Würselen, Herzogenrath, Alsdorf und Baesweiler gilt weiterhin die Reitwegekarte des ehemaligen Kreises Aachen.
Die Karten sind über die Internetseite der StädteRegion Aachen verfügbar.
Kontakt
Jagd, Fischerei und Reiten
Zollernstraße
20
52070
Aachen
Öffnungszeiten:
Termine nach Vereinbarung
Ansprechpartner/-innen
Herr Lucas Quadflieg
Tel: +49 241 5198-7073
Fax: +49 241 5198-87073
lucas.quadflieg@staedteregion-aachen.de