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Die nachhaltige Nutzung wildlebender Tiere ist ein wichtiges Motiv für den Schutz und die Erhaltung ihrer Lebensräume.
Dies gilt insbesondere für den begrenzten Lebensraum Gewässer, aus dem Fische, Krebse und Muscheln in aller Regel nicht auswandern können. Einträge von Schadstoffen können hier schnell zum Aussterben von Arten führen. Aber auch der Besatz von nichtseuchenfreier Fischbrut oder von nichtheimischen Fischarten oder Krebsen haben in der Vergangenheit schon zu großen Problemen in den Fischlebensräumen geführt.
Damit die Fischerei als dauerhafte, Natur erhaltende Nutzung unter Beachtung des Landeskultur-, des Natur- und des Artenschutzes, sowie des Tierschutzes betrieben wird, muss jeder, der in Nordrhein-Westfalen die Fischerei (auch an Privatgewässern) ausüben möchte, Inhaber eines Fischereischeines sein. Diesen muss er mit sich führen und den berechtigten Personen zur Kontrolle vorlegen.
Voraussetzung für den Erhalt des Fischereischeines ist die Vorlage des Fischerprüfungszeugnisses, welches nach bestandener Fischerprüfung von der unteren Fischereibehörde ausgehändigt wird.
Unabhängig von dem Fischereischein muss zusätzlich die Erlaubnis des Fischereiberechtigten vorliegen (Fischereierlaubnisschein).
Jeder, der in Deutschland angeln will (auch an privaten Gewässern), braucht:
- einen Fischereischein,
- einen Fischereierlaubnisschein
Kontakt
Jagd, Fischerei und Reiten
Zollernstraße
20
52070
Aachen
Öffnungszeiten:
Termine nach Vereinbarung
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Fax: +49 241 5198-87032
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