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Eingliederungshilfe

Die Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll sie befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.

Die Leistungen können als Sachleistung oder als Persönliches Budget beantragt werden.

Durch das Bundesteilhabegesetz ist die Eingliederungshilfe deutlich umstrukturiert und verändert worden. Zum 01.01.2020 ist die Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe herausgelöst und in das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) als Teil 2 übernommen worden. Hiermit haben sich einige Änderungen ergeben, die auch die Zuständigkeiten für die einzelnen Leistungen betreffen.

Die StädteRegion Aachen ist aufgrund des Landesausführungsgesetzes grundsätzlich zuständig für alle Leistungen der Eingliederungshilfe an Personen bis zur Beendigung der Schulausbildung an einer allgemeinen Schule oder einer Förderschule, längstens bis zur Beendigung der Sekundarstufe II.

Dies gilt jedoch nicht für

  1. Leistungen der Eingliederungshilfe, die für diese Personen über Tag und Nacht erbracht werden.
  2. Leistungen im Rahmen der Betreuung in einer Pflegefamilie
  3. Leistungen in heilpädagogischen Tagesstätten, in Kindertageseinrichtungen sowie in der Kindertagespflege
  4. Leistungen im Rahmen der Frühförderung, die nach dem 01.01.2020 erstmalig beantragt werden.

Die unter den Nummern 1 bis 4 beschriebenen Leistungen sind grundsätzlich beim Landschaftsverband Rheinland zu beantragen.

Hinweise:

Für Folgeanträge von leistungsberechtigten Kindern, die die Schule noch nicht besuchen, die im Rahmen der Interdisziplinären Frühförderung (IFF) oder einer Behandlung in einem Sozialpädiatrischen Zentrum gestellt werden, ist die StädteRegion vorübergehend bis zum 31.07.2022 zuständig. Ab dem 01.08.2022 bearbeitet der <link https: www.bthg.lvr.de de external-link-new-window internal link in current>Landschaftsverband Rheinland alle Anträge selbst.

Außerdem hat der Landschaftsverband Rheinland die Aufgaben zur Bewilligung der Leistungen zur Beförderung, insbesondere durch einen Beförderungsdienst (sogenannter "Behindertenfahrdienst"), dauerhaft an die StädteRegion Aachen delegiert.

 

Die Eingliederungshilfe umfasst verschiedene Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung von Menschen mit Behinderungen. Eingliederungshilfeleistungen müssen beantragt werden, außer der Bedarf wird im sog. <link internal-link internal link in current>Gesamtplanverfahren festgestellt.

Eingliederungshilfeleistungen sind je nach Leistungsart einkommens- und vermögensabhängig. Dies wird im jeweiligen Einzelfall überprüft.