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Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen
Allgemeines:
Im Bereich der Großraum- und Schwertransporte unterscheidet man zwischen folgenden Genehmigungen:
1. Genehmigung für Transporte mit Fahrzeugen, die bereits bauartbedingt (Länge, Breite, Höhe, Gewicht) von den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) abweichen (Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO).
Bei Durchführung von Großraum- und Schwertransporten, die bereits bauartbedingt von den Vorschriften der StVO abweichen, muss eine Genehmigung nach § 29 Absatz 3 StVO ausgestellt werden. Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist zwingend eine Ausnahmegenehmigung für das Kraftfahrzeug nach § 70 StVZO. Darüber hinaus ist es zwingend erforderlich, dass es sich bei der Ladung um eine unteilbare Ladung handelt.
2. Genehmigung für Transporte mit Fahrzeugen, die eine zulässige Breite, Höhe oder Länge haben, die aber eine übergroße Ladung befördern, (Erlaubnis nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO).
Eine Genehmigung nach § 46 Absatz 1 Nr. 5 StVO muss beantragt werden, wenn zwar das Fahrzeug den Vorschriften der StVZO entspricht, die zu transportierende Ladung jedoch nach vorne, hinten, zur Seite oder über das Fahrzeug hinausragt.
Antragstellung:
Die Erlaubnis für einen Großraum- und Schwertransport muss schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
Wenn
- der Großraum- und Schwertransport auf dem Gebiet der StädteRegion Aachen beginnt,
- das den Transport durchführende Unternehmen in der StädteRegion Aachen seinen Sitz oder eine Zweigniederlassung gemäß § 13 Handelsgesetzbuch hat oder
- der Transport beladen über die Bundesautobahn-Grenzübergänge Aachen-Nord (E314/A4) oder Süd (E40/A44) oder über die Grenze „Bildchen“ oder „Köpfchen“ das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erreicht
ist die zuständige Stelle:
StädteRegion Aachen
Straßenverkehrsamt (A36)
Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen
Der Antrag muss im Online-Verfahren eingereicht werden. Für diesen Online-Antrag nutzen Sie bitte den Onlinedienst „VEMAGS – Verfahrensmanagement Großraum- und Schwerverkehr“. Bevor Sie den Online-Dienst nutzen können, ist eine Registrierung erforderlich. Nachdem die Freischaltung erfolgt ist, kann der Antrag gestellt werden.
Bearbeitungsdauer:
Die Bearbeitungsdauer ist vom Umfang, Art und Strecke des Transportes abhängig. Es wird empfohlen, den Antrag frühzeitig zu stellen, da je nach Umfang, Art und Strecke des Transportes eine umfassende Prüfung notwendig sein kann.
Funktionspostfach: schwerlast@staedteregion-aachen.de
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Dienstleistungen
- Schwertransporte
Schwertransporte
Kontakt
Ausnahmegenehmigungen / Team Schwerlast
Carlo-Schmid-Straße
4
52146
Würselen
Tel: +49 241 5198-6500
Fax: +49 241 5198-80658
schwerlast@staedteregion-aachen.de
Öffnungszeiten:
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Ansprechpartner/-innen
Frau Cobo
Tel: +49 241 5198-6531
Fax: +49 241 51988-6531
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