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Gute Nachrichten für die anspruchsberechtigten Schüler_innen der Berufskollegs in der StädteRegion Aachen: Sie erhalten zum gleichen Preis wie bisher das auf den AVV beschränkte Schülerticket schon ab dem 01.08.2023 das neue Deutschlandticket. Die Regelung gilt für alle derzeit rund 6.400 Schüler_innen, die nach dem Schulgesetz NRW antragsberechtigt sind. Im Kern trifft das all diejenigen, die ein Berufskolleg in Vollzeitform besuchen und im Land NRW ihren Wohnsitz haben.
- Schüler_innen eines Berufskollegs in Vollzeitform, die mehr als 5 Kilometer (Fußweg) von ihrer Schule entfernt wohnen, erhalten statt des School&Fun Tickets für den AVV ab 01.08.2023 das Deutschlandticket. Für volljährige Kinder einer Familie wird ein Eigenanteil von 14 Euro je Monat erhoben. Der Eigenanteil für minderjährige Kinder einer Familie beträgt ebenfalls 14 Euro je Monat. Für das erste minderjährige Geschwisterkind beträgt der Eigenanteil 7 Euro je Monat und für alle weiteren minderjährigen Geschwisterkinder beträgt der Eigenanteil 0 Euro.
- Auch die so genannten „Selbstzahler“ (P-Tickets), also Schüler_innen eines Berufskollegs in Vollzeitform, die weniger als 5 Kilometer von ihrer Schule entfernt wohnen, profitieren: Sie können für 29 Euro (bisher 30,80 Euro für das AVV-Ticket für das Schuljahr 2022/2023) das neue Deutschlandticket erhalten.
Gerade durch die hohe Attraktivität des Deutschlandtickets hofft die StädteRegion Aachen, dass künftig noch mehr anspruchsberechtige Jugendliche und junge Erwachsene das vergünstigte Deutschlandticket bestellen – ein spürbarer Beitrag für eine nachhaltige und bezahlbare Mobilität.
Die Anträge laufen – wie schon bisher bei den Fahrausweisen – für die voll Anspruchsberechtigten (Entfernung mindestens 5 Kilometer Fußweg) über das jeweilige Sekretariat des Berufskollegs und für die P-Tickets (Entfernung unter 5 Kilometer) direkt über die ASEAG.
Zum Berufskollegstandort Stolberg haben wir noch einen Schülerspezialverkehr ab Würselen eingerichtet, der kostenlos genutzt werden kann. Der Schülerspezialverkehr (SSV) ist – soweit möglich - vorrangig vor den anderen Beförderungsarten zu nutzen.
Eine Übernahme der Fahrkosten für die Benutzung von Privatfahrzeugen (Wegstreckenentschädigung für z.B. PKW oder Motorrad) erfolgt für Vollzeitschüler_innen nur, wenn die Nutzung mit öffentlichen Verkehrsmitteln (inklusive SSV) nicht möglich oder unzumutbar ist. Auch eine Kombination aus öffentlichen Verkehrsmitteln und Privatfahrzeug ist möglich.
Bezirksfachklassenschüler_innen können die Übernahme der Fahrkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit einem Privatfahrzeug beantragen. Auch hier ist eine Kombination von beidem möglich. Der Schulträger bewilligt hierbei nur die wirtschaftlichste Beförderungsart.
Weitere Informationen über Anspruchsvoraussetzungen, das Antragsverfahren und Begriffserläuterungen finden Sie unter der Beschreibung der Dienstleistung.
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Dienstleistungen
Ansprechpartner/-innen
Für Vollzeitschüler_innen
Frau Gabriele Schmidla
Tel: +49 241 5198-3746
Fax: +49 241 5198-83746
gabriele.schmidla@staedteregion-aachen.de
Raum: E 489
Für Bezirksfachklassenschüler_innen
Frau Brigitte Lütz
Tel: +49 241 5198-3741
Fax: +49 241 5198-83741
brigitte.luetz@staedteregion-aachen.de
Raum: E 483
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Infos zum Download
- Schülerfahrkostenverordnung - Neue Fassung vom 28. Mai 2020 (PDF)