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Die Visaabteilung bearbeitet in Zusammenarbeit mit der jeweils zuständigen deutschen Auslandsvertretung die Anträge zur Einreise und damit zum längerfristigen Aufenthalt im Bundesgebiet.
Staatsangehörige der EU-Staaten
Angehörige der EU-Staaten benötigen zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kein Visum.
Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten
Alle übrigen Ausländer sind für Aufenthalte in Deutschland grundsätzlich visumpflichtig.
Ausnahmen hierfür bestehen für Staatsangehörige folgender Staaten: Australien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Neuseeland, Vereinigte Staaten von Amerika.
Zuständigkeit zur Visumerteilung
Kraft Gesetzes (§ 71 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz) sind die Botschaften und Generalkonsulate (Auslandsvertretungen) der Bundesrepublik Deutschland für die Visumerteilung verantwortlich.
Örtlich zuständig für die Visumerteilung ist die Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. seinen Wohnsitz hat.
Ansprechpartner/-innen
Frau Harperscheidt
Tel: +49 241 5198-3346
Fax: +49 241 5198-83306
Raum: 236
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Frau Kelleter
Tel: +49 241 5198-3342
Fax: +49 241 5198-83306
Raum: 236
Frau Römgens
Tel: +49 241 5198-3359
Fax: +49 241 5198-83306
Raum: 233