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Hilfe in Pflegeeinrichtungen

Das Amt für Soziales und Senioren berät und unterstützt Menschen in verschiedenen Lebensphasen und -situationen. Einer der Schwerpunkte ist die Unterstützung pflegebedürftiger Menschen in Alten- und Pflegeeinrichtungen, die aufgrund ihres gesundheitlichen Zustandes der stationären Pflege bedürfen, aber nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen, um diese Form der Pflege zu bezahlen, weil kein Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung besteht oder weil die Leistungen der Pflegekasse und die eigenen Mittel nicht zur Kostendeckung ausreichen.

Die finanzielle Hilfe basiert im Wesentlichen auf drei Säulen:

  • Bewohnerbezogener Aufwendungszuschuss bei Kurzzeit-, Verhinderungspflege
  • Pflegewohngeld
  • Hilfe zur Pflege / Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung in Einrichtungen (Sozialhilfe)

 

Auf den folgenden Seiten finden Sie detaillierte Informationen zu den einzelnen Hilfearten und nähere Erläuterungen zu folgenden Fragen:

Wer kann diese Leistungen in Anspruch nehmen?

Unter welchen Voraussetzungen kann dies geschehen?

Wie erreichen Sie uns?

Kontakt

Stationäre Leistungen
Zollernstraße 10
52070 Aachen