Breadcrumb

Dienstvereinbarung zum Schutz vor sexualisierter Belästigung am Arbeitsplatz bei der StädteRegion Aachen

Am 30. September 2020 wurde die Dienstvereinbarung zum Schutz vor sexualisierter Belästigung am Arbeitsplatz  - kurz „DV SBA“ – unterzeichnet, die ab dem 1. Oktober 2020 für alle Beschäftigten der StädteRegion (Beamt_innen, tariflich Beschäftigte, Auszubildende) sowie für alle Personen, die im Rahmen von Praktika, Personalgestellung oder Abordnung bei der StädteRegion Aachen tätig sind, verbindlich Anwendung findet.

Sexualisierte Belästigung am Arbeitsplatz – ein gesellschaftlich drängendes Thema, das Berufstätige jeglichen Geschlechts und Alters betrifft, unabhängig von der Branche, in der sie tätig sind!

Eine Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus 2019 zeigt, dass  jede elfte erwerbstätige Person (neun Prozent der Befragten) in den vergangenen drei Jahren sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlebt hat. Frauen waren mit einem Anteil von 13 Prozent mehr als doppelt so häufig wie Männer (fünf Prozent) betroffen. Mehr als die Hälfte (53 Prozent) der Belästigungen ging von Dritten - Kundinnen und Kunden, Patientinnen und Patienten, Klientinnen und Klienten – aus. Bei 43 Prozent der belästigenden Personen handelte es sich um Kolleginnen und Kollegen; bei 19 Prozent waren es Vorgesetzte oder betrieblich höhergestellte Personen.

Auch die StädteRegion Aachen kann und darf die Augen vor dieser Problematik nicht verschließen.
Der Schutz der Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten und die Verhinderung psychischer und physischer Gefahren haben höchste Priorität für Behördenleitung, Führungskräfte, Personalrat und Gleichstellungsbeauftragte. Allen Verantwortlichen liegen die Ausgestaltung und der Erhalt eines Arbeitsumfeldes am Herzen, in dem persönliche Integrität, Würde und Selbstachtung der Beschäftigten gewahrt werden, um grenzüberschreitenden Übergriffen möglichst wirkungsvoll vorzubeugen.

Zur fachlichen Auseinandersetzung mit dem Thema „Sexualisierte Belästigung am Arbeitsplatz“ hat sich eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Personalrat, JAV und Gleichstellungsstelle unter Zuhilfenahme der fachlichen Expertise der „Fachberatungsstelle gegen sexuelle Gewalt“ des A 51 und in Abstimmung mit A 10 mit der Erarbeitung der Dienstvereinbarung und einer ergänzenden Handreichung zum konkreten Umgang mit sexualisierter Belästigung am Arbeitsplatz beschäftigt.

Sensibilisierungsschulungen für Führungskräfte, Nachwuchskräfte und interessierte Beschäftigte werden regelmäßig angeboten. Genaue Termine und Informationen sind im Fortbildungsprogramm zu finden.

Bei Unsicherheit, Fragen, Beratungs- und Unterstützungsbedarf steht die Gleichstellungsbeauftragte als Ansprechpartnerin und Interessensvertretung bei allen Formen geschlechtsbezogener Diskriminierung – insbesondere bei sexualisierter Belästigung – jederzeit absolut vertraulich zur Verfügung.