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Für die Beseitigung von Regenwasser kommen vor allem folgende Möglichkeiten in Betracht:
- Flächenversickerung über die belebte Bodenzone
- Muldenversickerung über die belebte Bodenzone
- Mulden-Rigolenversickerung
- Rigolen-/Rohrrigolenversickerung
- Schachtversickerung
- Einleitung in ein Gewässer
Für die Versickerung sowie für die Einleitung in ein oberirdisches Gewässer ist eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde im Umweltamt der StädteRegion Aachen zu beantragen. Bei Versickerungsanlagen ist insbesondere ein entsprechendes Bodengutachten zur Versickerungsfähigkeit erforderlich.
Die ungezielte Einleitung von Regenwasser über die belebte Bodenzone in das Grundwasser stellt keine Gewässerbenutzung im wasserrechtlichen Sinne dar. Eine wasserrechtliche Erlaubnis ist für die Flächenversickerung deshalb nicht erforderlich.
Unabhängig davon, wie Sie das Regenwasser auf Ihrem Grundstück beseitigen, ist es erforderlich, dass die örtliche Gemeinde bzw. Stadt Sie vom Kanalanschuss freistellt. Es wird empfohlen, dies vorab abzuklären.
Verschmutztes Niederschlagswasser, z.B. von Parkplätzen, Straßen oder Gewerbegebieten, ist vor der Versickerung oder Einleitung ins Gewässer zu behandeln. Die sog. Niederschlagswasserbehandlungsanlage (z.B. Koaleszenzabscheider, Regenklärbecken, Retentionsbodenfilterbecken) bedarf, soweit es hierfür keine bauaufsichtliche Zulassung gibt, einer wasserrechtlichen Genehmigung.
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Dienstleistungen
Kontakt
Umweltamt
Zollernstraße
20
52070
Aachen
Tel: +49 241 5198-7001
umweltamt@staedteregion-aachen.de
Öffnungszeiten:
Termine nach Vereinbarung
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Private/kommunale Entwässerung
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Tel: +49 241 5198-7011
Fax: +49 241 5198-87011
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Private/kommunale Entwässerung:
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Fax: +49 241 5198-87057
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Fax: +49 241 5198-87055
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Gewerbegrundstücke
Frau Anna-Lena Hüntemann
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Fax: +49 241 5198-87056
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markus.meures@staedteregion-aachen.de
Gewerbegrundstücke
Herr Daniel Verschitz
Tel: +49 241 5198-7054
Fax: +49 241 5198-87054
daniel.verschitz@staedteregion-aachen.de