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Jugendleitercard (JuLeiCa)

 

Engagierte Leiterinnen und Leiter werden in der Jugendarbeit immer gesucht. Eine "JuLeiCa" dokumentiert ihre Qualifizierung.

In den Bereichen Freizeit, Bildung und Erholung führen viele Vereine und Institutionen jedes Jahr eine Fülle von Maßnahmen durch. Maßgeblich verantwortlich für die Schaffung und Durchführung der Angebote sind dabei die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer. Im Gemeinwesen stellt ihr persönlicher Einsatz einen unverzichtbaren Baustein dar, ohne den vielerorts eine erfolgreiche Umsetzung von Projekten in der Kinder- und Jugendarbeit nicht denkbar wäre. Von dieser engagierten Jugendarbeit vor Ort profitieren vor allem viele Kinder und Jugendliche, die dadurch nicht zuletzt wichtige Kompetenzen für ihre positive Entwicklung erhalten.

Der Besitz einer Jugendleitercard (JuLeiCa) bestätigt einerseits, dass der/ die Ehrenamtler/in für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Gruppen geschult und bei einem freien Träger aktuell aktiv ist.
Sie drückt andererseits eine Anerkennung dieses ehrenamtlichen Engagements aus und soll den Inhaberinnen und Inhabern ein kleines Dankeschön für ihre Hilfe, Unterstützung und Anstrengungen sein. Bei Vorlage einer Card können die Inhaber/innen Vergünstigungen erhalten.

Die Voraussetzungen

Die Ausstellung einer Jugendleitercard kann erfolgen, sofern die Voraussetzungen der Ehrenamtler vorliegen, wie beispielsweise Schulungen, die eine Jugendleiterin oder einen Jugendleiter im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Gruppen qualifiziert. Die rechtlichen Voraussetzungen gemäß Runderlasse des Landes NRW finden entsprechend Anwendung (siehe Formulare / Infos).

Zuständig für die Ausstellung der Card ist das örtliche Jugendamt, in dessen Bereich der Träger seinen Sitz hat. Für den Zuständigkeitsbereich des Amtes für Kinder, Jugend und Familie der StädteRegion Aachen sind dies die Städte Baesweiler und Monschau sowie die Gemeinden Roetgen und Simmerath.

Informationen zur Erstattung von Verdienstausfall bei der Inanspruchnahme von unbezahltem Sonderurlaub finden Sie auf den Internetseiten des Landessportbundes NW und des Landschaftsverbandes Rheinland (siehe unten).


Das Antragsverfahren

Seit Mitte September 2010 werden die Anträge ausschließlich via Internet bearbeitet! Drei Schritte sind dabei wesentlich:

 

  1. Ein/e Antragsteller/in muss sich vorab auf der Internetseite "www.juleica.de" registrieren um Zugang zum Antragsformular zu erhalten. Nach der Registrierung sind die vorgegebenen Pflichtfelder auszufüllen sowie ein geeignetes digitales Foto zu hinterlegen. Darüber hinaus ist der Träger auszusuchen und anzugeben.
  2. Der zuständige freie Träger erhält den Antrag mit den eingegebenen Daten automatisch online zugestellt, sodass er diesen umgehend prüfen kann.
  3. Ist dies erfolgreich geschehen, erhält das zuständige Jugendamt den vom Träger erfolgreich geprüften Antrag zur Genehmigung - ebenfalls online - zugesandt. Sofern keine Gründe entgegenstehen erfolgt nach der dortigen Prüfung die Freigabe und in wenigen Tagen sollte der/ die Antragsteller/in die JuLeiCa erhalten.


Auf der Internetseite "www.juleica.de" finden Sie eine entsprechende Anleitung zur Beantragung sowie weitere Informationen zur Jugendleitercard.

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an Herrn Pauli wenden.