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KFZ Zulassungsstelle
Zulassung auf Minderjährige
Eine minderjährige Person kann Halter eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs werden, wenn sie entweder:
- aufgrund einer Schwerbehinderung die Voraussetzungen des § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz erfüllt
oder
- im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis für das betreffende Fahrzeug ist
Die Nachweise müssen wie folgt erbracht werden:
- durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises
- durch Vorlage der Fahrerlaubnis
Sind diese Voraussetzungen gegeben, ist ferner die Einwilligung des bzw. der Erziehungsberechtigten erforderlich. Diese Einwilligung muss schriftlich erklärt werden (siehe Formulare/Infos).
Der Einwilligungserklärung sind die Personalausweise der Unterschriftsleistenden sowie der Ausweis des Kindes beizufügen.
Eine alleinige Personensorge ist durch Urteil/Beschluss des Familiengerichtes nachzuweisen.
Kontakt
Straßenverkehrsamt
Carlo-Schmid-Straße
4
52146
Würselen
Tel: +49 241 5198-6500
Fax: +49 241 5198-80650
info.stva@staedteregion-aachen.de
Öffnungszeiten:
Mo. | - | Uhr | |||||||
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