Breadcrumb

KFZ Zulassungsstelle









Zulassung auf Minderjährige


Eine minderjährige Person kann Halter eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs werden, wenn sie entweder:

  • aufgrund einer Schwerbehinderung die Voraussetzungen des § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz erfüllt

     oder

  • im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis für das betreffende Fahrzeug ist


Die Nachweise müssen wie folgt erbracht werden:

  • durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises
  • durch Vorlage der Fahrerlaubnis


Sind diese Voraussetzungen gegeben, ist ferner die Einwilligung des bzw. der Erziehungsberechtigten erforderlich. Diese Einwilligung muss schriftlich erklärt werden (siehe Formulare/Infos). 
Der Einwilligungserklärung sind die  Personalausweise der Unterschriftsleistenden sowie der Ausweis des Kindes beizufügen.

Eine alleinige Personensorge ist durch Urteil/Beschluss des Familiengerichtes nachzuweisen.

Kontakt

Straßenverkehrsamt
Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen
Tel: +49 241 5198-6500
Fax: +49 241 5198-80650

info.stva@staedteregion-aachen.de

Öffnungszeiten:

Mo. - Uhr    
Di. - Uhr    
Mi. - Uhr   und  - Uhr
Do. - Uhr    
Fr. - Uhr    
Sa. - Uhr    

Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch einen Termin.