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Landschaftsplanung

 

Die untere Naturschutzbehörde im Umweltamt der Städteregion Aachen (UNB) entwickelt den Natur- und Landschaftsschutz überwiegend auf der Grundlage von bestandskräftigen Landschaftsplänen.

Die Fläche der Städteregion ohne die der Stadt Aachen, die einen eigenen Landschaftsplan hat, ist in sieben Landschaftspläne aufgeteilt:

Landschaftsplan I "Herzogenrath - Würselen"
Landschaftsplan II  "Baesweiler - Alsdorf - Merkstein"
Landschaftsplan III "Eschweiler - Stolberg"
Landschaftsplan IV  "Stolberg - Roetgen"
Landschaftsplan V   "Simmerath"
Landschaftsplan VI  "Monschau"
Landschaftsplan VII "Eschweiler-Alsdorf"

Wir bitten um Verständnis dafür, dass rechtlich verbindlich nur die Originale der Karten sind, die Sie bei der StädteRegion Aachen einsehen können. Eine Gewähr für die Richtigkeit der hier abgebildeten Daten können wir nicht übernehmen.

Die Landschaftspläne werden durch die ULB bzw. die dazu beauftragten Planungsbüros erarbeitet bzw. geändert und durch den Städteregionstag (vormals Kreistag) als Satzung beschlossen. Sie decken den baurechtlichen Außenbereich ab und können auch Teile von Bebauungsplänen abdecken, sofern sie Flächen für die Land- oder Forstwirtschaft bzw. Grün-, Ausgleichs-, bzw. Ersatzmaßnahmenflächen darstellen.

Alle bestandskräftigen Landschaftspläne sind Ende 2006 an die Fauna(Tiere)- Flora(Pflanzen)- Habitat(Lebensräume)-Richtlinie der EU angepasst worden. Diese FFH-Richtlinie will im europäischen Netz Natura 2000 mit einer repräsentativen Auswahl aller Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse die biologische Vielfalt sichern und entwickeln.

Die Landschaftspläne sind über die Internetseiten der Städteregion Aachen verfügbar.
Weitere Informationen zur Landschaftsplanung können beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) abgerufen werden.