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Ukraine-Krieg

Hinweise für Vertriebene aus der Ukraine zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

Aufgrund des EU-Ratsbeschlusses vom 25.06.2024 wurde der vorübergehende Schutz für Vertriebene aus der Ukraine bis zum 04.03.2026 verlängert.

Nach der Ersten Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (1.UkraineAufenthÄndFGV) gelten alle Aufenthaltserlaubnisse gemäß § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, die am 01.02.2025 gültig sind, automatisch bis zum 04.03.2026 fort. Für die Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz heißt das, dass sie keine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen müssen, wenn die Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeit bis zum 01.02.2025 oder länger versehen ist. 

Eine Antragstellung ist also nur notwendig, wenn die Aufenthaltserlaubnis vor dem 01.02.2025 abläuft. 

Hinweise für neu einreisende Vertriebene aus der Ukraine

Ukrainische Staatsangehörige sowie deren Familienangehörige, die sich am 24.02.2022 in der Ukraine aufgehalten haben und bis zum 04.12.2025 in das Bundesgebiet eingereist sind, benötigen für die Einreise in das und den Aufenthalt im Bundesgebiet für die Dauer von 90 Tagen ab Einreise kein Visum und keine Aufenthaltserlaubnis. Das gleiche gilt für nicht-ukrainische Staatsangehörige, die am 24.02.2022 ihren Wohnsitz in der Ukraine hatten, bis zum 04.12.2025 in das Bundesgebiet eingereist sind und in der Ukraine internationalen Schutz genossen haben oder im Besitz eines unbefristeten ukrainischen Aufenthaltstitels waren.


Aufgrund der EU-Ratsbeschlüsse vom 04.03.2022 und 25.06.2024 kann den o.g. vor dem Krieg geflohenen Personenkreisen, die vor dem 24.02.2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten, eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz erteilt werden. Mit der Aufenthaltserlaubnis darf eine Erwerbstätigkeit ausgeübt werden. 


Für die Erstbeantragung einer Aufenthaltserlaubnis, sowie für alle weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Außenstelle des Ausländeramtes in den Aachen-Arkaden, Trierer Str. 1, 52078 Aachen, Erdgeschoss.
 

 

Die Außenstelle bietet folgende Servicezeiten an:

montags u. dienstags                       08.00 – 15.00 Uhr

mittwochs                                            08.00 – 16.45 Uhr

donnerstags                                        08.00 – 13.00 Uhr

freitags                                                  08.00 – 12.00 Uhr

 

Die abschließende Bearbeitung kann derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Termine erhalten Sie während der Servicezeiten direkt in der Außenstelle.

Desinformation im Kontext des russischen Angriffskrieges

  • Informationen der Bundesregierung über Desinformation im Kontext des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine finden Sie hier.
  • Antworten des Bundesministeriums des Innern und für Heimat auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Thema Desinformation im Kontext des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine finden Sie hier.