Breadcrumb
Informationen zur Inklusion im schulischen Bereich
Mit Ratifizierung der UN-Konvention zur Inklusion begann ein intensiver Diskussionsprozess, der im Ergebnis zu Änderungen im Schulgesetz führte und Anpassungen im schulischen Bereich notwendig machte.
Nach Verabschiedung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes zum Ende des Jahres 2013 wurden die Neuerungen zum Schuljahr 2014/2015 wirksam. In allgemeinen Schulen – zunächst in der Primarstufe und Sekundarstufe I – wurden Angebote eingerichtet, in denen Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam lernen.
Das Thema schulische Inklusion wirft insbesondere für Eltern, deren Kinder im neuen Schuljahr die 1. Klasse besuchen, viele Fragen auf. Antworten auf die häufig an das Schulamt oder im Rahmen der Einschulungsuntersuchungen an das Gesundheitsamt herangetragenen Fragen haben wir Ihnen nachfolgend zusammengefasst.
Unter Formulare/Infos finden Sie eine Liste der Grundschulen im Gebiet der StädteRegion Aachen, die Gemeinsames Lernen (GL) anbieten.
Häufig gestellte Fragen zur Inklusion bei der Einschulung
Was hat sich geändert?
Zum neuen Schuljahr erhalten Grundschulen für Gemeinsames Lernen Förderschullehrerstunden, aus denen sie Kinder mit erhöhtem Unterstützungsbedarf betreuen können. So kann die Schule gezielt die Kinder inklusiv im Gemeinsamen Lernen fördern.
Welche Schulen führen Gemeinsames Lernen durch?
Alle Schulen, die bis jetzt schon Gemeinsamen Unterricht (GU) hatten, werden auch im Schuljahr 2022/2023 Gemeinsames Lernen (GL) durchführen.
Wer kann einen Antrag auf einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf (früher Antrag auf AO-SF) stellen?
Eltern können zu jedem Zeitpunkt über die Schule einen Antrag auf Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs stellen.
Die Schule kann einen Antrag auf Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes nur für Kinder mit Körperbehinderung, geistiger Behinderung und sinnesbehinderten Kinder stellen. Die Schule kann für Kinder mit vermutetem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Schwerpunkt Lernen erst im dritten Schulbesuchsjahr der Schuleingangsphase einen Antrag stellen. Bei Eigen- und Fremdgefährdung kann jederzeit durch die Schule ein Antrag gestellt werden.
Wann ist es notwendig einen Antrag auf sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf zu stellen?
Wenn Eltern eine Beschulung in einer Förderschule wünschen, ist es notwendig, dass der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf festgestellt wird. Erst dann kann eine Zuweisung in eine Förderschule erfolgen.
Wenn die nächstgelegene Schule keine GL-Schule ist und die Eltern eine inklusive Beschulung durch Gemeinsames Lernen wünschen, muss ein Antrag auf sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf gestellt werden. Das Kind wird bei bestätigtem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf in eine GL-Schule aufgenommen werden.
Sollte die Schule auf einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf hingewiesen werden?
Auf jeden Fall sollten die Eltern die Schule darauf hinweisen, dass ein erhöhter Förderbedarf oder sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf vermutet wird. Dann kann die Schule die Eltern entsprechend beraten und, falls notwendig, die Antragstellung unterstützen.
Was müssen die Eltern machen, um einen Antrag auf sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf zu stellen?
Die Eltern sollten mit diesem Wunsch zur Schule gehen. Dort werden sie dann von der Schulleitung beraten. Um den Antrag zu stellen, muss nur ein Formular ausgefüllt und unterschrieben werden. Dann überlegt die Schule gemeinsam mit den Eltern, welche Unterlagen dem Antrag zugefügt werden sollen. Die Schule erledigt dann die weiteren Formalien zur Beantragung beim Schulamt.
Ansprechpartner/-innen
Koordinator für Inklusion
Herr Oliver Rom
Tel: +49241 5198-4135
Fax: +49241 5198-84135
oliver.rom@staedteregion-aachen.de
Raum: E 270
Koordinatorin für Inklusion
Frau Kerstin Lewrenz
Tel: +49241 5198-4136
Fax: +49241 5198-84136
kerstin.lewrenz@staedteregion-aachen.de
Raum: E 270
Fachberater für Inklusion
Herr Henning Bartholomy
Tel: +49241 5198-4128
Fax: +49241 5198-84128
henning.bartholomy@staedteregion-aachen.de
Raum: E 295
Fachberaterin für Inklusion
Frau Nicole Galvéz Rodríguez
Tel: +49241 5198-4128
Fax: +49241 5198-84128
nicole.galvez@staedteregion-aachen.de
Raum: E 295
Fachberater für Inklusion
Herr Jochen Hartl
Tel: +49241 5198-4128
Fax: +49241 5198-84128
jochen.hartl@staedteregion-aachen.de
Raum: E 295
Fachberaterin für Inklusion
Frau Michaela Palm-Mierau
Tel: +49241 5198-4128
Fax: +49241 5198-84128
michaela.palm-mierau@staedteregion-aachen.de
Raum: E 295
-
Formulare / Infos
- Schulen mit Gemeinsamem Lernen (PDF)