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Ich habe das Rettungswachenpraktikum für die Ausbildung zum Rettungshelfer erfolgreich absolviert. Wie erhalte ich mein Zeugnis und welche Unterlagen muss ich dafür einreichen?

  • Im Rahmen der Ausbildung zum Rettungshelfer NRW ist eine erfolgreiche Teilnahme an einem 80-stündigen Rettungswachenpraktikum Pflicht, um das Abschlusszeugnis zu erhalten und die Ausbildung erfolgreich abzuschließen.

  • Für die Aushändigung des Zeugnisses zum Rettungshelfer ist entweder das vollständig ausgefüllte Praktikumsheft und/oder eine Bescheinigung über das Rettungswachenpraktikum, zusammen mit der Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der theoretisch-praktischen Prüfung und dem Antrag auf Ausstellung des Zeugnisses bei uns einzureichen. Dies kann entweder postalisch oder nach vorheriger Terminabsprache auch persönlich vor Ort erfolgen.

  • Zeugnisse können nur ausgehändigt werden, wenn die theoretisch-praktische Ausbildung an einer Bildungseinrichtung innerhalb der StädteRegion Aachen erfolgt ist. Das Rettungswachenpraktikum kann auch selbstverständlich außerhalb der StädteRegion Aachen absolviert werden.

  • Nach Eingang der Unterlagen erhalten Sie das Zeugnis in der Regel nach wenigen Tagen per Post. Sie haben auch die Möglichkeit, das Zeugnis nach vorheriger Terminabsprache persönlich bei uns abholen zu kommen. Bitte vergessen Sie die zuvor genannten Unterlagen nicht.

Kontakt

Medizinalaufsicht
Trierer Straße 1
52078 Aachen