Breadcrumb

Bildung und Teilhabe

Zuständig für Leistungsempfänger_innen nach dem SGB II ist das Jobcenter StädteRegion Aachen. Informationen sowie Antragsformulare erhalten Sie auf der dortigen Internetseite (Link rechts).
Leistungsempfänger_innen nach SGB XII bzw. von Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten die Leistungen für Bildung und Teilhabe bei der örtlichen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
 

Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen unter bestimmten Voraussetzungen die Aufwendungen für

  • eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
  • persönlichen Schulbedarf
  • Schülerbeförderung (In Nordrhein-Westfalen erfolgt die Übernahme der Schülerbeförderungskosten vorrangig durch die Schulträger nach der Schülerfahrkostenverordnung.)
  • Lernförderung (falls über die schulischen Angebote hinaus erforderlich)
  • die Teilnahme an gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung
  • die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft