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Hilfen bei Arbeitslosigkeit

Erwerbsfähige Personen und ihre Angehörigen, deren Einkommen und Vermögen nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes ausreichen, erhalten ggfls. Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II). Die Leistung nach dem SGB II umfasst einerseits Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und andererseits Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sollen Leistungsberechtigte dabei unterstützen, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder beizubehalten, um so den Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln decken zu können.

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes werden erbracht, wenn das vorhandene Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um die regelmäßigen Bedarfe, insbes. für Ernährung, Kleidung, Hausrat, Miete und Heizung, zu bestreiten.

Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden vom Jobcenter StädteRegion Aachen gewährt. Für die Leistungsgewährung ist ein Antrag erforderlich. Nähere Einzelheiten, Formulare sowie auch Informationen über die zuständige Geschäftsstelle können der Internetseite des Jobcenters (Link s. rechts) entnommen werden.