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Anträge auf Jagdscheinverlängerung schon jetzt einreichen. Gesetzesänderung führt zu höherem Zeitaufwand.

StädteRegion Aachen. Aufgrund von aktuellen Änderungen im Waffen- und Bundesjagdgesetz kommt es zu einer längeren Bearbeitungsdauer bei der Beantragung oder Verlängerung des Jagdscheins. Neu ist, dass die Zuverlässigkeitsüberprüfung, die bei jeder Jagdscheinbeantragung (Neuantrag oder Verlängerung) durchzuführen ist, seitens der unteren Jagdbehörde StädteRegion ab sofort über das Polizeipräsidium Aachen erfolgen muss. Damit keine unnötigen Wartezeiten oder Zeitverluste aufgrund dieser Prüfung entstehen, sollten Anträge auf Verlängerung eines Jagdscheines, der zum 31. März 2025 abläuft, ab sofort gestellt werden. Nur bei Vorlage eines Antrags darf die Zuverlässigkeitsüberprüfung erfolgen. Das Antragsformular ist auf der Internet-Seite der StädteRegion Aachen abgelegt und kann gerne per E-Mail eingereicht werden. (https://bportal.staedteregion-aachen.de/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/11308/show).

Die weiteren Unterlagen (Jagdschein, Versicherungsbestätigung, SEPA-Lastschriftmandat, evtl. Passbild) sind erst dann vorzulegen, wenn eine persönliche Information durch die untere Jagdbehörde StädteRegion Aachen erfolgt ist, dass die Zuverlässigkeitsüberprüfung erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Jagdscheinverlängerungen werden dann bei der unteren Jagdbehörde ab Anfang Februar durchgeführt.

Veröffentlicht am: 04.12.2024

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