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Eine Windenergieanlagen (WEA) oder auch Windkraftanlage (WKA) genannt wandelt die Energie des Windes in elektrische Energie um und speist sie in das Stromnetz ein.
Dies geschieht, indem Wind einen Rotor antreibt. Der Rotor gibt die Energie an einen Generator weiter, welche dort in elektrischen Strom umgewandelt wird.
Wie auch andere Bauwerke und Anlagen zur Energieerzeugung stehen Windkraftanlagen in Wechselwirkungen mit der Umwelt. Dazu gehören unter anderen Geräuschentwicklung und Schattenwurf.
Die Errichtung und der Betrieb einer Windkraftanlage mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Eine solche Genehmigung wird für das Gebiet der Städteregion Aachen, ausgenommen das Gebiet der Stadt Aachen, durch das Umweltamt der Städteregion Aachen erteilt. Die Überwachung der Einhaltung der Auflagen der Genehmigungen ist ebenfalls Aufgabe des Umweltamtes der Städteregion. Ebenso ist das Umweltamt Ansprechpartner bei Beschwerden im Zusammenhang mit dem Betrieb von Windkraftanlagen.
Kontakt
Umweltamt
Zollernstraße
20
52070
Aachen
umweltamt@staedteregion-aachen.de
Öffnungszeiten:
Termine nach Vereinbarung
Ansprechpartner/-innen
Herr Stefan Kern
Tel: +49 241 5198-7028
Fax: +49 241 5198-87028
stefan.kern@staedteregion-aachen.de
Herr Florian Lange
Tel: +49 241 5198-7024
Fax: +49 241 5198-87024
florian.lange@staedteregion-aachen.de