Breadcrumb
Der Haushaltsplan ist Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung. Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen der StädteRegion Aachen werden durch den Haushaltsplan festgelegt. Bei seiner Aufstellung und Ausführung ist den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen.
§79 Gemeindeordnung NRW "Haushaltsplan"
(1) Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der StädteRegion Aachen voraussichtlich:
1. anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen,
2. entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen,
3. notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
(2) Der Haushaltsplan ist in einen Ergebnisplan und einen Finanzplan sowie in Teilpläne zu gliedern.
Das Haushaltssicherungskonzept gemäß § 76 ist Teil des Haushaltsplans; der Stellenplan für die Bediensteten ist Anlage des Haushaltsplans.
(3) Der Haushaltsplan ist Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde. Er ist nach Maßgabe dieses Gesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften für die Haushaltsführung verbindlich. Ansprüche und Verbindlichkeiten Dritter werden durch ihn weder begründet noch aufgehoben.
Kontakt
Kämmerei/Kasse
Zollernstraße
10
52070
Aachen
kaemmerei@staedteregion-aachen.de
Öffnungszeiten:
Mo. | - | Uhr | und | - | Uhr | ||||
Di. | - | Uhr | und | - | Uhr | ||||
Mi. | - | Uhr | und | - | Uhr | ||||
Do. | - | Uhr | und | - | Uhr | ||||
Fr. | - | Uhr |
Ansprechpartner/-innen
Herr Thomas Claßen
Tel: +49 241 5198-2424
Fax: +49 241 5198-82424
thomas.classen@staedteregion-aachen.de
Frau Silke Wipperfürth
Tel: +49 241 5198-2157
Fax: +49 241 5198-82157
silke.wipperfuerth@staedteregion-aachen.de