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Kommunale Neugliederung ist vollzogen

Am 1. Januar 1972 trat das so genannte „Aachen Gesetz“ in Kraft, das die kommunale Neugliederung im Raum Aachen regelte. Der Kreis Aachen hatte sich mit seinen Vorstellungen zur Bildung eines „Regionalkreises“ nicht durchsetzten können. Auch der Kreis Monschau, der sich gemeinsam mit dem Kreis Schleiden und den Gemeinden Veytal, Bad Münstereifel, Nideggen und Abenden zu einem „Eifelkreis“ zusammenschließen wollte, fand in Düsseldorf kein offenes Ohr.

Die Einwohnerzahl des neuen Kreises vergrößerte sich nur um ca. 5000 Personen auf 286.000 Einwohner, aber die Fläche nahm von 335 qkm auf 560 qkm zu.  Verwundert war man über den eigenartigen Zuschnitt des neuen Kreises, der laut Landesregierung v. a. deshalb entstanden war, da man den wirtschaftsstarken Norden mit dem wirtschaftsschwachen Süden verbinden wollte. Der erste Kreistag des neugebildeten Kreises Aachen trat am 09. Mai 1972 zusammen.

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