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Freiverkäufliche Arzneimittel im Einzelhandel

Freiverkäufliche Arzneimittel werden außer in Apotheken beispielsweise auch in Supermärkten, Drogeriemärkten und Reformhäusern verkauft. Wer freiverkäufliche Arzneimittel in den Handel bringen möchte, muss nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) eine Person vor Ort haben, welche die erforderliche Sachkunde erlangt hat. Damit besitzt die Person die Kenntnisse, einen Kunden zu dem Arzneimittelangebot zu beraten und mit der besonderen Ware “Arzneimittel“ richtig umzugehen. Das Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet, den Verkauf der freiverkäuflichen Arzneimittel den Amtsapotheker_Innen mit der Angabe der sachkundigen Personen im Betrieb anzuzeigen. Alle Betriebe der StädteRegion Aachen, in denen Arzneimittel verkauft werden, werden regelmäßig von den Amtsapotheker_Innen unangekündigt besucht und überwacht.