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Im Rahmen der sozialen Teilhabe kann für minderjährige Personen mit Behinderung ein Anspruch auf folgende Leistung bestehen:
Sofern ein Kraftfahrzeug zur Beförderung ständig benötigt wird und keine anderen Leistungen in Anspruch genommen werden können, kann die Kostenübernahme des erforderlichen Umbaus eines Kraftfahrzeuges bei der StädteRegion als Träger der Eingliederungshilfe beantragt werden. Eine mögliche Bewilligung ist an enge Voraussetzungen geknüpft, die im Rahmen der individuellen Situation des Menschen mit Behinderung überprüft werden. Vorrangig sind jedoch andere Leistungen in Anspruch zu nehmen, wie beispielsweise die Nutzung des Behindertenfahrdiensts.
Eine Finanzierung der Beschaffungskosten des Kraftahrzeuges an sich ist ausgeschlossen.
Kontakt
Eingliederungshilfe von schulpflichtigen Kindern ohne ausschließliche (drohende) seelische Behinderung
Zollernstraße
10
52070
Aachen
Ansprechpartner/-innen
A-Fq:
Frau Sandra Rosenstein
Tel: +49 241 5198-5007
sandra.rosenstein@staedteregion-aachen.de
Fr-Ja:
Frau Jana Hansen
Tel: +49 241 5198-5006
jana.hansen@staedteregion-aachen.de
Jb-Ng:
Herr Janosch Fröbel
Tel: +49 241 5198-5043
janosch.froebel@staedteregion-aachen.de
Nh-Z:
Frau Isabella Bals
Tel: +49 241 5198-5054
isabella.bals@staedteregion-aachen.de