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Anlass einer Grenzvermessung
Ist eine Grundstücksgrenze örtlich nicht mehr erkennbar oder herrscht Unklarheit über den Verlauf kann es notwendig sein den rechtmäßigen Verlauf der Grenze in der Örtlichkeit anzuzeigen und vorhandene Abmarkungsmängel zu beseitigen.
Arbeitsschritte
Gegenstand der Grenzvermessung sind die vom Auftraggeber bezeichneten bestehenden Flurstücksgrenzen. Hierbei kann es sich sowohl um bereits festgestellte, als auch um noch nicht festgestellte Grenzen handeln.
Auf der Grundlage des Katasternachweis werden die Grenzen in die Örtlichkeit übertragen. Nicht mehr vorhandene oder beschädigte Grenzzeichen werden durch geeignete Abmarkungen ersetzt. Vorhandene, aber den Grenzverlauf nicht zutreffend kennzeichnende Grenzzeichen werden korrigiert.
Im anschließenden Ortstermin mit allen beteiligten Grundstückseigentümern, haben diese die Gelegenheit die bislang noch nicht festgestellten Grenzen anzuerkennen und damit festzustellen (Grenzfeststellung). Erneuerte und korrigierte Grenzzeichen werden angezeigt.
Das Ergebnis des Grenztermins wird in einer Grenzniederschrift dokumentiert und beglaubigt.
Zur Fortführung des Liegenschaftskatasters werden die Vermessungsschriften bei der zuständigen Katasterbehörde zur Prüfung und Übernahme eingereicht.
Kosten
Die Kosten einer Grenzvermessung richten sich nach einem für alle Vermessungsstellen in NRW geltenden Kostentarif. Grundlagen für die Ermittlung der Kosten sind die Anzahl der untersuchten Grenzpunkte und der Bodenrichtwert.
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