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Neuer Service für Inhaber von dauerroten Kennzeichen


Ab dem 02.05.2024 haben Inhaber von dauerroten Kennzeichen jeden Donnerstag die Möglichkeit, in der Zeit von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung vorzusprechen, um Ihre Anliegen zu klären.

Sollten Sie diesen Service in Anspruch nehmen wollen, ziehen Sie bitte im Eingangsbereich des Straßenverkehrsamtes ein Ticket für den Bereich Ausnahmegenehmigungen und begeben sich anschließend in den Wartebereich im Zwischengeschoss.

Bitte beachten Sie, dass es bei Spontanvorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung zu Wartezeiten kommen kann.

Eine vorherige Terminvereinbarung ist selbstverständlich für alle Anliegen auch weiterhin möglich.
 

Rote Dauerkennzeichen

Neuer Service für Inhaber von dauerroten Kennzeichen

Ab dem 02.05.2024 haben Inhaber von dauerroten Kennzeichen jeden Donnerstag die Möglichkeit, in der Zeit von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung vorzusprechen, um Ihre Anliegen zu klären.

Sollten Sie diesen Service in Anspruch nehmen wollen, ziehen Sie bitte im Eingangsbereich des Straßenverkehrsamtes ein Ticket für den Bereich Ausnahmegenehmigungen und begeben sich anschließend in den Wartebereich im Zwischengeschoss.

Bitte beachten Sie, dass es bei Spontanvorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung zu Wartezeiten kommen kann.

Eine vorherige Terminvereinbarung ist selbstverständlich für alle Anliegen auch weiterhin möglich.
 

Allgemeines:

Rote Kennzeichen und dazugehörige besondere (rote) Fahrzeugscheinhefte können zuverlässigen Kraftfahrzeughersteller_innen, Kraftfahrzeugteilehersteller_innen, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändler_innen befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, zugeteilt werden.
Die roten Dauerkennzeichen dürfen nur für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten genutzt werden. Es muss zwingend eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Bitte beachten Sie, dass sich die Genehmigungsbehörde vor Zuteilung eines roten Dauerkennzeichens von der betrieblichen Situation vor Ort im Wege einer Betriebsbesichtigung ein Bild machen wird.

Antragstellung:

Die Zuteilung eines roten Dauerkennzeichens muss schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Wenn ihr  Betriebssitz in der StädteRegion Aachen liegt, ist die zuständige Stelle:

StädteRegion Aachen
Straßenverkehrsamt (A36)
Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen

Die notwendigen Unterlagen entnehmen Sie bitte den bereitgestellten Links.


Bearbeitungsdauer und Gültigkeit der Genehmigung:

Die zuständige Stelle entscheidet in der Regel innerhalb von drei Wochen über ihren Antrag.

Die Genehmigung wird befristet oder widerruflich erteilt. Die Genehmigungsdauer beträgt bis zu einem Jahr.

Funktionspostfach:        ausnahme@staedteregion-aachen.de

Kontakt

Ausnahmegenehmigungen
Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen
Tel: +49 241 5198-6500
Fax: +49 241 5198-80658

ausnahme@staedteregion-aachen.de

Öffnungszeiten:

Mo. - Uhr    
Di. - Uhr    
Mi. - Uhr   und  - Uhr
Do. - Uhr    
Fr. - Uhr    

Ansprechpartner/-innen

Frau Brückmann
Tel: +49 241 5198-6541
Fax: +49 241 51988-6541

Herr Büsing
Tel: +49 241 5198-6533
Fax: +49 241 5198-86533

Frau Dormann
Tel: +49 241 5198-6534
Fax: +49 241 5198-86534

Frau Boudon
Tel: +49 241 5198-6535
Fax: +49 241 5198-86535