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1956: Deutsch-Belgischer Grenzvertrag regelt die Grenzverhältnisse

Im Grenzvertrag 1956 wurden die Grenzkorrekturen geregelt, die nach dem Zweiten Weltkrieg für Unruhe gesorgt hatten. Belgien hatte zunächst weitreichende Gebietsansprüche gestellt, diese jedoch 1949 zurückgenommen. Der Grenzvertrag von 1956 regelte u. a. die Rückgabe von 487 ha im Bereich Fringshaus-Roetgen-Lammersdorf an den Landkreis Monschau sowie die Abtretung des Wahlerscheider Waldes (Gemeinde Kalterherberg) an Belgien.

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