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Städteregionstag beschließt Richtlinien zur Förderung erneuerbarer Energien in 2025. Vorgeschaltetes Ticketsystem soll Anträge erleichtern.

StädteRegion Aachen. Die StädteRegion Aachen möchte auch im kommenden Jahr Bürgerinnen und Bürger dazu motivieren, in den Klimaschutz zu investieren. Eine Mehrheit der Abgeordneten hat die Förderrichtlinien für 2025 jetzt in der Sitzung des Städteregionstages beschlossen. „Die Förderrichtlinien sollen zeigen, dass die StädteRegion Aachen eine verlässliche Partnerin bei der Klimawende ist. Je mehr CO2 eingespart wird, desto besser. Mit Hilfe eines digitalen Antragsprozesses und weniger Nachweisen können Bürgerinnen und Bürger ganz komfortabel die Förderung ihrer PV-Anlage, regenerativen Gebäudetechnik oder geplanten Dach- und Fassadenbegrünung vom Sofa aus in die Wege leiten“, erklärt Städteregionsrat Dr. Tim Grüttemeier. Insgesamt steht wie schon 2023 und 2024 ein Förderbudget von 675.000 Euro zur Verfügung, das im Haushaltsentwurf 2025 berücksichtigt wird.

Gegenüber den Vorjahren Dabei ergibt sich aus dem Beschluss des Städteregionstages eine abweichende Verteilung der Fördermittel:

 

 

 

Die Förderprogramme im Detail:

Photovoltaik (PV) und Batteriespeicher
Im Jahr 2024 umfassten 92 Prozent der eingereichten Anträge eine Kombination von PV-Anlage und Batteriespeicher. Gemäß diesen Erfahrungswerten sollen in dem Bereich 2025 insgesamt 1.000 Anträge förderbar sein. Bei Anlagen auf Einfamilienhäusern wird pro im Gebäude gemeldeter Person ein Betrag von 200 Euro gezahlt. Die Obergrenze der Förderung für ein Einfamilienhaus liegt bei 1.000 Euro. Die Mindestgröße der PV-Anlage ist auf 6 kWp festgelegt und für den Batteriespeicher auf 6 kWh. Für Mehrfamilienhäuser sind 12 kWp bzw. 12 kWh Mindestfördervoraussetzungen. Hier wird die Förderhöhe gemäß der Anzahl der im Haus befindlichen und an die Anlage angeschlossenen Wohneinheiten gestaffelt. Bei zwei Wohneinheiten beträgt die Förderung 800 Euro, mit jeder weiteren Wohneinheit erhöht sie sich um 400 Euro bis zu einem Maximalbetrag von 2.000 Euro. Auch Vereinsheime können gefördert werden – pauschal mit 1.000 Euro.

Regenerative Gebäudetechnik
Für Maßnahmen des Heizungstauschs (Wärmepumpe, Pelletheizung), Solarthermie oder Photovoltaisch-thermische Anlagen sind in 2025 insgesamt 150 Einzelförderungen möglich – bei einer Fördersumme von jeweils 1.000 Euro. Heizlastberechnungen, hydraulische Abgleiche, Energieberatung oder der Einbau von Lüftungsanlagen werden auf Grund geringer Nachfrage nicht mehr gefördert.

Stecker-Photovoltaik
Auch bei der Förderung von Stecker-Photovoltaikanlagen gibt es eine Änderung. Solche Anlagen werden nicht mehr für Eigentümerinnen und Eigentümer gefördert. Stattdessen werden 100 Anträge von Mieterinnen und Mietern gefördert und das mit je 80 Euro pro Anlage. Hintergrund sind die gesunkenen Anschaffungskosten.

Dach- und Fassadenbegrünung
Die Nachfrage nach Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung stagniert auf einem niedrigen Niveau. Deswegen wird das Programm mit einer niedrigeren Fördersumme von 15.000 statt bisher 19.000 Euro weitergeführt. 

Das Inkrafttreten der Richtlinien wurde auf den 05. Mai 2025 festgelegt, da es sich hierbei um den ersten Werktag in einer feiertags- und ferienfreien Woche nach Beschlussfassung des Städteregionstags über die Haushaltssatzung 2025 am 10.04.2025 handelt. Die Bewilligung von Förderanträgen erfolgt dann bis zur Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Aufsichtsbehörde unter Vorbehalt.

Ähnlich wie in 2024 rechnet die StädteRegion Aachen auch 2025 mit einem großen Ansturm auf die Förderprogramme. Der Städteregionstag hat sich deswegen dafür ausgesprochen, den Programmen „PV und Batteriespeicher“ sowie „regenerative Gebäudetechnik“ ein Ticketsystem vorzuschalten. Zum Startzeitpunkt der Förderung buchen antragstellende Personen ein Ticket, also einen Zugang zum digitalen Antrag. Die ersten maximal 1.000 Personen, die ein solches Ticket erhalten, können innerhalb von einer Woche in Ruhe ihren Antrag stellen und die erforderlichen Unterlagen hochladen. Das hat den Vorteil, dass zum Startzeitpunkt nur ein kurzer Zugriff erfolgen muss. Die unmittelbare Antragstellung hatte in diesem Jahr zu Serverproblemen geführt.

Veröffentlicht am: 20.12.2024
 

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