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Ordnungsbehördliche Fachaufsicht

Eine wesentliche Kernaufgabe der Arbeitsgruppe ist die ordnungsbehördliche Fachaufsicht über die städteregionalen Kommunen (ohne Stadt Aachen). Die Fachaufsicht erstreckt sich auf die rechts- und ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben der nachgeordneten Ordnungsbehörden und auf die zweckentsprechende Handhabung des Verwaltungsermessens. Hierunter fallen alle Aufgaben im Sinne einer koordinierenden und einheitlichen Aufgabenerledigung gemeinsam mit den kommunalen Ordnungsämtern. Zusätzlich geht es hierbei um die Bearbeitung von allgemeinen Angelegenheiten, Nachfragen und Beschwerden Dritter bzw. Fachaufsichtsbeschwerden als untere staatliche Verwaltungsbehörde. Zudem werden gemeinsame Leitlinien im Sinne einer einheitlichen und koordinierenden Aufgabenerledigung entwickelt.

Diese Sonderaufsicht ist in § 59 I S.1 KrO i.V.m. § 7 I OBG geregelt. Als Fachaufsichtsbehörde können ortsrechtliche Angelegenheiten der Städte und Gemeinden überprüft bzw. Rahmenvorgaben gemeinsam entwickelt werden.

Kontakt

Team Ordnungsangelegenheiten
Zollernstraße 20
52070 Aachen
Tel: +49 241 5198-2144
Fax: +49 241 5198-82464

ordnungsangelegenheiten@staedteregion-aachen.de