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Die Kreisstadt Burtscheid verliert Selbstständigkeit

Zum 01. April 1897 wurde die erste große gebietsrechtliche Veränderung des Landkreises seit seiner Gründung wirksam. Das Gebiet der Kreisstadt Burtscheid wurde ausgekreist und der Stadt Aachen einverleibt. Damit stand das Landratsamt nach nur wenigen Jahren wieder auf Aachener Stadtgebiet.

Vor der Jahrhundertwende tauchten im  Aachener Land die ersten „Motorwagen“ auf, die aufgrund  ihrer Schnelligkeit und Lautstärke den Unmut der Einwohner auf sich zogen. In einer vom Oberpräsidenten der Rheinprovinz erlassenen „Polizeiverordnung betreffend den Verkehr mit Kraftfahrzeugen“ vom 1. Juli 1901 wurden dann erste Vorschriften über die Beschaffenheit und Ausrüstung von Kraftfahrzeugen herausgegeben. Im Landkreis waren 1902 acht Kraftfahrzeuge offiziell zugelassen.

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