Breadcrumb

Reitkennzeichen

 

Wer in der freien Landschaft oder im Wald reitet, muss ein gut sichtbares, am Pferd beidseitig angebrachtes gültiges Kennzeichen führen (§ 62 Abs. 1 LNatSchG NRW).

Wo sind Reitkennzeichen und Plaketten zu beantragen?


Reiter, die in den Städten/Gemeinden Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Roetgen, Simmerath, Stolberg und Würselen wohnen, können die Reitkennzeichen und Plaketten bei der unteren Naturschutzbehörde im Umweltamt der Städteregion Aachen beantragen.

Reiter, die in der Stadt Aachen wohnhaft sind, richten ihren Antrag bitte an das Forstamt der Stadt Aachen (Tel. 0241/432-36611).

Wie kann ich Reitkennzeichen beantragen?

Sowohl beim Erstantrag, der Verlängerung (Plaketten für das nächste Jahr können ab Anfang Dezember angefordert werden) als auch der Verlusterklärung ist die Beantragung über das Internet-Portal der StädteRegion Aachen möglich wenn Sie

  1. in der StädteRegion Aachen (ausgenommen Stadt Aachen) wohnhaft sind,
  2. volljährig sind,
  3. selber über ein Konto in Deutschland verfügen und dem SEPA-Lastschriftverfahren zustimmen und
  4. eine gültige E-Mail-Adresse besitzen.

Die Kennzeichen/Plaketten werden dann per Post zugesandt.

Sollte eine dieser Voraussetzungen nicht gegeben sein, setzen Sie sich bitte telefonisch mit den zuständigen Ansprechpartnerinnen in Verbindung.

Das Portal erreichen Sie über die Dienstleistungen.

Eine persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten oder eine schriftliche Beantragung ist natürlich ebenfalls möglich.

Antragsformular und Einzugsermächtigung stehen zum Download über die Dienstleistungen ebenfalls bereit.

Es erfolgt keine automatische Zusendung der Reitplaketten für das Folgejahr. Nur bei Vorlage einer entsprechenden Anforderung (Internet-Portal, telefonisch, E-Mail, persönliche Abholung) werden die Plaketten für das Folgejahr zugeleitet.

Zur Zeit betragen die Gebühren für

  • ein neues Kennzeichen 40,00 € (15,00 € Gebühren + 25,00 € Reitabgabe).
  • die Verlängerung eines Kennzeichens 30,40 € (5,40 € Gebühren + 25,00 € Reitabgabe).
  • bei Verlust des gültigen Kennzeichens bei gleichzeitiger Ausstellung eines neuen Kennzeichens (15,00 € Gebühren).
  • die reine Verlusterklärung keine Gebühr.

Falls das Kennzeichen durch einen Reiterhof genutzt wird, beträgt die Reitabgabe 75,00 €. Die Gebühren und Abgaben beziehen sich immer auf ein Kalenderjahr.

Hinweis:
Das Kennzeichen bezieht sich grundsätzlich auf den Halter des Pferdes. Der Halter hat dafür Sorge zu tragen, dass in geeigneter Weise aufgezeichnet wird, wer jeweils das Kennzeichen benutzt hat.

 

 

Kontakt

Jagd, Fischerei und Reiten
Zollernstraße 20
52070 Aachen

Öffnungszeiten:

Termine nach Vereinbarung


Ansprechpartner/-innen

Frau Claudia Claßen
Tel: +49 241 5198-7032
Fax: +49 241 5198-87032
claudia.classen@staedteregion-aachen.de

Frau Petra Gronowski
Tel: +49 241 5198-7034
Fax: +49 241 5198-87034
petra.gronowski@staedteregion-aachen.de

Frau Lynn Kinkartz
Tel: +49 241 5198-7033
Fax: +49 241 5198-87033
lynn.kinkartz@staedteregion-aachen.de