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Örtliche Rechnungsprüfung

Nach § 53 Abs. 3 Kreisordnung NRW (KrO) in Verbindung mit dem Gesetz zur Bildung der StädteRegion Aachen (Aachen-Gesetz) hat die StädteRegion eine örtliche Rechnungsprüfung einzurichten.

Diese ist dem Städteregionstag gegenüber unmittelbar verantwortlich und in ihrer sachlichen Tätigkeit direkt unterstellt. Die Leitung sowie die Prüferinnen und Prüfer werden vom Städteregionstag bestellt und abberufen. Die Zusammenarbeit mit dem Städteregionstag erfolgt vor allem über den zuständigen Ausschuss, den Rechnungsprüfungsausschuss. Die Ergebnisse ihrer Arbeit stellt die örtliche Rechnungsprüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss in regelmäßigen Sitzungen in Form von Prüfberichten und Prüfvermerken zur Verfügung, zu denen der Ausschuss Beratungsergebnisse fasst.

Das A 14 unterstützt somit den Städteregionstag bei der verfassungsmäßigen Kontrolle der Verwaltung und prüft als neutrale Stelle das Verwaltungshandeln auf Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Neben der Prüfung berät das A 14 bei Bedarf alle städteregionalen Organisationseinheiten.

Ansprechpartner/-innen

Frau Dorothee Steins-Hofer
Tel: +49 241 5198-1400

Herr Hutmacher
Tel: +49 241 5198-1490