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Persönliches Budget

Das Persönliche Budget steht grundsätzlich allen Menschen zu, die eine Behinderung haben oder von einer Behinderung bedroht sind. Es handelt sich hierbei lediglich um eine andere Form der Erbringung der Leistung. Der Mensch hat die Wahlfreiheit, eine Sach- oder eine Geldleistung in Anspruch zu nehmen. Das Persönliche Budget ermöglicht diesem Personenkreis, ihren Bedarf an Teilhabeleistungen in eigener Verantwortung und Gestaltung zu decken. 

Bei einem entsprechen Antrag sind, wie für alle sozialen Leistungen, zuerst der Anspruch auf diese Leistung sowie damit einhergehend die Einkommens- und Vermögenssituation der antragstellenden Person zu überprüfen.

Vor der möglichen Bewilligung wird mit der budgetnehmenden Person eine Zielvereinbarung geschlossen. Hierin werden alle zu regelnden Inhalte beschrieben und miteinander vereinbart. Nach dem erfolgreichen Abschluss dieser Vereinbarung wird das Persönliche Budget bewilligt und monatlich im Vorhinein ausgezahlt. Über die Verwendung des Geldes muss ein Nachweis geführt werden. Dieser muss regelmäßig vorgelegt werden.

 

Zuständigkeiten: 
Der örtliche Eingliederungshilfeträger und damit die StädteRegion Aachen ist zuständig für alle Menschen, die ihre allgemeine Schulbildung noch nicht abgeschlossen haben. (s. Ansprechpater_innen-Liste)


Für alle anderen Menschen ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR) als überörtlicher Eingliederungshilfeträger der richtige Ansprechpartner. Den LVR erreicht man über die zentrale Telefonnummer: 0221/809 – 0.