Breadcrumb

Aufnahme von jagdbarem Wild


Vor der Aufnahme von jagdbarem Wild (z. B. Hasen, Kaninchen, Rehwild, Marder, Füchse, Wildschweine) aus der Natur ist in jedem Fall der zuständige Revierinhaber (Jagdpächter) zu kontaktieren (Kontaktdaten erhalten sie bei der Polizei). Unkontrollierte Entnahme von jagdbarem Wild gilt als Wilderei und ist eine Straftat.

Informationen zu den jagdbaren Tierarten finden Sie unter: https://ljv-nrw.de/tiere/ 

Kontakt

Wildtier-Telefon
Zollernstraße 20
52070 Aachen
Tel: +49 241 5198-2600

Öffnungszeiten:

Mo. - Uhr  
Di. - Uhr  
Mi. - Uhr  
Do. - Uhr  
Fr. - Uhr  

Die Hotline ist von April bis September zu den angegebenen Zeiten (außer an Feiertagen) aktiv.