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Sobald der Betrieb dieser Teichanlagen mit der Benutzung oberirdischer Gewässer oder des Grundwassers verbunden ist, ist hierfür eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen.
Eine Gewässerbenutzung stellt sowohl das Entnehmen von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer oder dem Grundwasser zur Speisung der Teichanlage dar als auch die Einleitung von Wasser aus der Teichanlage in ein Gewässer.
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