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Fischteiche und Teichanlagen

Teichanlagen können z.B. privat als Natur- oder Hobbyteich und gewerblich als Angelteiche, zur Fischhälterung oder zur Fischzucht genutzt werden.

 

Sobald der Betrieb dieser Teichanlagen mit der Benutzung oberirdischer Gewässer oder des Grundwassers verbunden ist, ist hierfür eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen.

Eine Gewässerbenutzung stellt sowohl das Entnehmen von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer oder dem Grundwasser zur Speisung der Teichanlage dar als auch die Einleitung von Wasser aus der Teichanlage in ein Gewässer.


Kontakt

Umweltamt
Zollernstraße 20
52070 Aachen
Tel: +49 241 5198-7001

umweltamt@staedteregion-aachen.de

Öffnungszeiten:

Termine nach Vereinbarung


Ansprechpartner/-innen

Frau Nina Quadflieg
Tel: +49 241 5198-7016
Fax: +49 241 5198-87016
nina.quadflieg@staedteregion-aachen.de

Frau Gisela Heinen
Tel: +49 241 5198-7012
Fax: +49 241 5198-87012
gisela.heinen@staedteregion-aachen.de