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Teilhabe-/Gesamtplanverfahren

Sofern das betroffene Kind bzw. der betroffene Jugendliche Leistungen der Eingliederungshilfe benötigt, wird in einem Gesamtplan- oder auch Teilhabeplanverfahren der erforderliche Bedarf festgelegt. Wenn weitere Rehabilitationsträger leistungsverpflichtet sind, werden diese hinzugezogen, so dass die nach dem individuellen Bedarf voraussichtlich erforderlichen Leistungen festgestellt und zusammengestellt werden können. So ist sichergestellt, dass die Leistungen nahtlos ineinandergreifen.


Dazu wird mit allen Beteiligten (Leistungsberechtigte_r und Erziehungsberechtigte, Leistungsanbieter, Schule, ggfs. weitere Institutionen)  bei Bedarf eine Konferenz durchgeführt. Inhalte dieser Konferenz sind die Aufnahme der Ist-Situation, die Beschreibung des Bedarfs, die Festlegung der notwendigen Hilfen inklusive zu erreichender Ziele. Das Ergebnis wird im Nachgang in die Praxis umgesetzt, indem beispielsweise Hilfen bewilligt und Therapien oder Maßnahmen gestartet werden. In regelmäßigen Abständen wird überprüft, ob die Ziele erreicht wurden.

Selbstverständlich kommen wir gerne unserem ganzheitlichen Beratungsauftrag nach.

Kontakt

Teilhabe-/Gesamtplanverfahren
Zollernstraße 10
52070 Aachen

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