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Jugendhilfeplanung

Die örtlichen Jugendämter sind durch das Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfe - verpflichtet, in regelmäßigen Abständen den Bestand an Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe festzustellen, den Bedarf zu ermitteln und geeignete Maßnahmen zur Deckung des Bedarfes zu planen.

Das geschieht unter Beteiligung von freien Trägern, Schulen und weiteren Kooperationspartnern, die mit Kindern, Jugendlichen und Familien haupt- oder ehrenamtlich arbeiten sowie unter Beteiligung der Städte Baesweiler und Monschau sowie der Gemeinden Roetgen und Simmerath.

Die Planung erfolgt kontinuierlich über verschiedene Arbeitskreise und Steuerungsgruppen, jeweils im Sachzusammenhang der unterschiedlichen Bereiche in der Jugendhilfe.

Teilbereiche sind beispielsweise die Kindergartenbedarfsplanung, der Bereich Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz und der Bereich erzieherische Hilfen.

Kontakt

Jugendförderung und Prävention
Zollernstraße 10
52070 Aachen