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DreiländerRegion gegen Tihange: Klage vor dem Gericht der 1. Instanz geht in die entscheidende Phase. Letzte Eingabemöglichkeit vor dem ersten Gerichtstermin.

DreiländerRegion/StädteRegion Aachen. Die juristischen Vertreter der StädteRegion Aachen haben jetzt im Kampf gegen Tihange 2 noch einmal die Gelegenheit genutzt, in einer schriftlichen Stellungnahme die Argumente der Gegenseite zu entkräften. Bevor es im Juni 2020 vor dem belgischen Gericht der ersten Instanz zur Verhandlung kommt, werden der Betreiber Electrabel und die belgische Atomaufsicht FANC noch zu Wort kommen. Ob das Gericht dann schon zu einem Urteil kommt, ist völlig offen“, sagt Rechtsanwalt Tim Vermeir von der Brüsseler Kanzlei blixt. In diesem Verfahren klagt die StädteRegion zusammen mit den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, den Städten Maastricht (NL) und Wiltz (LU), zwei Unternehmen sowie neun natürlichen Personen, darunter die Vorsitzenden der im Städteregionstag vertretenen Fraktionen.

Die Gegenseite zitiert in ihren Eingaben immer wieder eine Stellungnahme der deutschen Reaktorsicherheitskommission (RSK) und interpretiert deren Aussagen als Bestätigung, dass die Anlage Tihange 2 sicher betrieben werden könne. Wer die Stellungnahme jedoch aufmerksam liest, stellt fest, dass die Frage bezüglich einer ausreichenden experimentellen Absicherung der Berechnungsmethoden für Rissfelder bislang nicht hinreichend beantwortet werden konnte. „Dokumentationen von Ultraschalluntersuchungen der Wasserstoffeinschlüsse (Risse) wurden bislang nicht vorgelegt. Für uns ist es deshalb nicht nachvollziehbar, wie behauptet werden kann, dass die Risse nicht erst während des Betriebs entstanden sind oder zumindest gewachsen sein könnten“, erklärt Grüttemeier einen der Hauptkritikpunkte. „Die Prüfungen und Bewertungen der RSK beziehen sich zudem nur auf Unterlagen der belgischen Atomaufsicht und des Betreibers“, kritisiert Grüttemeier die leichtfertige Interpretation des Gutachtens.

Nachdem in den Sicherheitsbunkern einiger Tihange-Reaktoren der Abbau von Beton sowie Anomalien in den Stahlverstärkungen festgestellt worden waren, hatte die Klagegemeinschaft Ende Dezember 2018 neue Argumente in das laufende Gerichtsverfahren eingebracht. Der Betonabbau resultiert aus der spezifischen Funktion der Bunker. Deren Räume dienen Überdrucksystemen dazu, Dampf ablassen zu können. Das Ausmaß der Betonproblematik lässt jedoch erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gebäude aufkommen, dass diese bei außergewöhnlichen Ereignissen, insbesondere Flugzeugabstürzen, die erforderliche Standfestigkeit aufbringen können. Die FANC selbst hatte das erstmals mit einer INES-Einstufung bewertet. INES ist die internationale Bewertungsskala für nukleare und radiologische Ereignisse.

Die Betonbunker wurden Medienberichten zufolge zwar saniert, einen Sicherheitsnachweis gibt es indes nicht. Nach rund einem Jahr Stillstand ging Tihange 2 im Juli 2019 wieder ans Netz, musste aber wegen technischer Probleme schon Anfang Oktober wieder heruntergefahren werden.

Veröffentlicht am 12.11.2019

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