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Informationen für Gewerbetreibende

 

Ein wesentliches Element des neuen ProstSchG ist die Einführung der Erlaubnispflicht zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes.

 

Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes

 

Wer?

 

Ein Prostitutionsgewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt, indem er

1. eine Prostitutionsstätte betreibt,

2. ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellt,

3. eine Prostitutionsveranstaltung organisiert oder durchführt oder

4. eine Prostitutionsvermittlung betreibt.

Hierunter fällt auch die Wohnungsprostitution.

Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, bedarf also der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

 

Wo?

 

StädteRegion Aachen

A 32 – Amt für Ordnungsangelegenheiten

A 32.1 Ordnungsangelegenheiten

Zollernstraße 20

52070 Aachen

 

Ansprechpartnerin:

Frau Wunderlich

Gebäudeteil F, Zimmer F017

Tel: 0241/5198-3215

E-Mail: Anmeldung-ordnungsamt@staedteregion-aachen.de

 

Wie?

 

Neben dem Antragsformular werden für eine Erlaubnis folgende Unterlagen benötigt:

Betriebskonzept: In dem Betriebskonzept sind die wesentlichen Merkmale des Betriebes und die Vorkehrungen zur Einhaltung der Verpflichtungen nach dem ProstSchG zu beschreiben. Hierzu gehört beispielsweise die Darlegung der typischen organisatorischen Abläufe sowie der Rahmenbedingungen, die die antragstellende Person für die Erbringung sexueller Dienstleistungen schafft;

Baugenehmigung/Nutzungsgenehmigung des zuständigen Bauordnungsamtes;

Grundrisszeichnungen (3-fach);

Mietvertrag oder Eigentumsnachweis (Kopie);

Führungszeugnis („Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde“; Belegart O), bei juristischen Personen für den/die gesetzlichen Vertreter; für Personen, die zur Stellvertretung, Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes vorgesehen sind, ist ebenfalls ein „Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde“ einzureichen;

Gewerbezentralregisterauszug (Belegart 9), bei juristischen Personen für die juristische Person und den/die gesetzlichen Vertreter;

Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen, bei juristischen Personen für die juristische Person und den/die gesetzlichen Vertreter;

• bei juristischen Personen ein Auszug aus dem Handelsregister;

Gesellschaftervertrag, sofern der Betrieb in einer Form der privatrechtlichen Gesellschaft organisiert ist.

 

Die Erlaubniserteilung ist kostenpflichtig. Die Gebühren werden aufwandsbezogen erhoben.

 

Weitere Informationen erhalten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

 

Ansprechpartner/-innen

Frau Wunderlich
Tel: +49 241 5198-3215
Fax: +49 241 5198-83215
anika.wunderlich@staedteregion-aachen.de
Raum: F017