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Verlängerung Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Bitte stellen Sie rechtzeitig, d. h. mindestens 8 Wochen vor Ablauf den Verlängerungsantrag!
Erforderliche Antragsunterlagen:
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel),
- gültiger Führerschein aus einem EU/EWR-Staat
- vorhandener Führerschein zur Fahrgastbeförderung
- augenärztliches Gutachten (Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung),
- ärztliches Gutachten (Anlage 5 Nr. 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung),
- Führungszeugnis der Belegart 0 "zur Vorlage bei einer Behörde" (zu beantragen bei der jeweiligen Meldebehörde des Wohnsitzes),
- testpsychologisches Gutachten (Art. 5 Nr. 2 FeV, ab Vollendung des 60. Lebensjahres).
Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.
Verwaltungsebühr: 43,90 €
Die maximale Geltungsdauer beträgt 5 Jahre ab Antragstellung.
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Dienstleistungen
- Fahrgastbeförderung (Personenbeförderungsschein)
Verlängerung Fahrgastbeförderung
Kontakt
Bürgerservice Führerschein
Carlo-Schmid-Straße
4
52146
Würselen
Tel: +49 241 5198-6500
Fax: +49 241 5198-80657
info.fuehrerscheinstelle@staedteregion-aachen.de
Öffnungszeiten:
Mo. | - | Uhr | |||||||
Di. | - | Uhr | |||||||
Mi. | - | Uhr | und | - | Uhr | ||||
Do. | - | Uhr | |||||||
Fr. | - | Uhr | |||||||
Sa. | - | Uhr |
(Samstags stehen nur bestimmte Services zur Verfügung)