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Am 10. Januar 2025 wurde bei einem verstorbenen Wasserbüffel in Hoppegarten, Ortsteil Hönow die Maul- und Klauenseuche (MKS) festgestellt. Der Ort der Feststellung liegt östlich von Berlin, bislang ist weder bekannt, woher das Virus kam, noch wurden weitere positive Ergebnisse festgestellt. Bislang gibt es auch keine Anhaltspunkte für eine weitere Verbreitung des Virus im Bundesgebiet. Jedoch gibt es durch den Verlust des Status „seuchenfrei“ deutschlandweit Handelseinschränkungen. Alle Untersuchungen im Radius von 1km waren negativ.
MKS ist eine schwere Krankheit, die vor allem Klauentiere wie Rinder, Schafe, Ziegen, Büffel und Schweine befällt. Die Krankheit kann auch auf die heimische Wildtierpopulation übergehen. Haustiere erkranken an dem Virus nicht können aber Überträger der Erkrankung sein. Für Menschen ist das Virus ungefährlich. Die MKS ist sehr ansteckend und wird hauptsächlich durch direkten Kontakt zwischen erkrankten und gesunden Tieren übertragen. Sie kann aber auch über die Luft, verseuchtes Futter, Gerätschaften oder vieles mehr verbreitet werden. Das Virus ist in der Umwelt äußerst widerstandsfähig und bleibt in Erdboden oder organischen Materialien lange infektiös. Tiere, die an MKS erkranken haben Fieber, Blasen im Mund und an den Klauen, sowie Leistungseinbrüche. Einige Tiere zeigen keine Krankheitssymptome, können aber dennoch Überträger der Krankheit sein, ein großer Teil der Tiere verendet an der Krankheit nicht. Es gibt keine Behandlung für erkrankte Tiere. Wenn ein Tier erkrankt, müssen alle Tiere im betroffenen Betrieb getötet und sicher entsorgt werden. Auch Tiere in der Nähe des betroffenen Betriebs müssen oft getötet werden, um eine Ausbreitung zu verhindern. Außerdem müssen Ställe, Fahrzeuge und Geräte gründlich desinfiziert werden.
Die Maul- und Klauenseuche gehört zu den schwerwiegenden Tierkrankheiten, die in der EU bekämpft werden müssen. Daher gibt es gesetzliche Vorschriften, die die Behörden zur Eindämmung der Krankheit ergreifen müssen, wie etwa eine Schutz- und Überwachungszone um den Ausbruchsort. Alle getroffenen Maßnahmen sollen verhindern, dass sich die Krankheit weiter ausbreitet, da dies zu wirtschaftlichen Schäden für viele landwirtschaftliche Betriebe führen könnte. Die ergriffenen Maßnahmen sind gesetzlich vorgeschrieben und notwendig, um die Krankheit schnell zu stoppen. Sie sind so gestaltet, dass die Gefahr für Tiere und Betriebe möglichst gering gehalten wird. Außerdem haben Länder in der EU und weltweit Maßnahmen ergriffen und Handlungsbeschränkungen mit Deutschland bezüglich Tieren und tierischer Produkte verhängt.
Landwirte, sowie alle Tierhalter von landwirtschaftlichen Nutztieren sollten die üblichen Hygienemaßnahmen einhalten. Darunter zählt beispielsweise betriebseigene Kleidung verwenden, regelmäßige Reinigung und Desinfektion der Stalleinrichtungen, Schädlingsbekämpfung. Bei größeren Betrieben ist die Dokumentation des Betretens von Betriebsfremden eine sehr wichtige Maßnahme um den Überblick des „Betriebsverkehrs“ im Auge zu behalten. Weiter sollte immer eine Desinfektionsmöglichkeit für genau diese Betriebsfremden vorhanden sein.
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- Leitfaden Biosicherheit für Rinderhaltungen (PDF)