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Hygieneüberwachung in Einrichtungen

Das Gesundheitsamt überwacht die Einhaltung der Hygienevorschriften in allen Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege und Behandlung wie z.B. in Krankenhäusern, Altenpflegeheimen, Arztpraxen und Dialyseeinrichtungen. Ebenso werden die Hygienevorschriften in Gemeinschaftseinrichtingen überprüft. Zu diesen zählen z.B. Schulen, Kindergärten, Kinderheime u.ä. Einrichtungen.

Das Gesundheitsamt führt zu diesem Zwecke regelmäßige Besichtigungen durch, wobei die Ergebnisse in einem Protokoll festgehalten und den Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden.
Die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen wird ggf. durch wiederholte Begehungen überprüft.