Breadcrumb
Wer muss die Fischerprüfung ablegen?
Grundsätzlich muss jeder, der angelt, Inhaber eines Fischereischeines sein. Voraussetzung für den Erhalt des Fischereischeines ist die Vorlage des Fischerprüfungszeugnisses.
Wo kann die Fischerprüfung abgelegt werden?
Die Prüfung ist bei der unteren Fischereibehörde abzulegen, in deren Bezirk der Prüfling seinen ständigen Wohnsitz hat (§ 3 Abs. 3 Satz 1 Fischerprüfungsordnung). Für das Gebiet der Stadt Aachen und das Gebiet des ehemaligen Kreises Aachen ist die untere Fischereibehörde im Umweltamt der Städteregion Aachen zuständig.
Wer darf die Fischerprüfung ablegen?
Personen, die das 13. Lebensjahr vollendet haben außer Personen, für die für die Besorgung aller ihrer Angelegenheiten wegen einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung ein Betreuer bestellt ist (§ 4 Fischerprüfungsordnung).
Welche Unterlagen werden für die Zulassung zur Prüfung benötigt und wann sind sie vorzulegen?
Für die Zulassung zur Fischerprüfung ist das aktuelle Antragsformular vollständig ausgefüllt zusammen mit dem Beleg über die Entrichtung der Prüfungsgebühr spätestens einen Monat vor Prüfungsbeginn bei der unteren Fischereibehörde einzureichen.
Wann findet die Prüfung statt?
Die Fischerprüfung findet bei der unteren Fischereibehörde der StädteRegion Aachen in der Regel im Herbst eines jeden Jahres statt. Nähere Informationen zum Prüfungstermin entnehmen Sie bitte der Dienstleistung Fischerprüfung (siehe unten).
Gebühren
Die Prüfungsgebühr beträgt z.Zt. 50,-- €.
-
Dienstleistungen
Kontakt
Jagd, Fischerei und Reiten
Zollernstraße
20
52070
Aachen
Öffnungszeiten:
Termine nach Vereinbarung
Ansprechpartner/-innen
Frau Claudia Claßen
Tel: +49 241 5198-7032
Fax: +49 241 5198-87032
claudia.classen@staedteregion-aachen.de
Frau Petra Gronowski
Tel: +49 241 5198-7034
Fax: +49 241 5198-87034
petra.gronowski@staedteregion-aachen.de
Frau Lynn Kinkartz
Tel: +49 241 5198-7033
Fax: +49 241 5198-87033
lynn.kinkartz@staedteregion-aachen.de