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Technischer Rückstauschutz

Rückstauverschlüsse:
Für Deutschland wurde in der DIN 1986-Teil 100 festgelegt, dass für bestimmte Anwendungsbereiche bestimmte Rückstauverschlüsse freigegeben sind:

  • Fäkalienfreies Abwasser
    Sicherheitseinrichtungen in Bodenabläufen zum Schutz einzelner Ablaufstellen oder in Rohrleitungsteilen zum Schutz mehrerer Ablaufstellen und für Niederschlagswasser: Typ 2, 3 und 5.
  • Fäkalienhaltiges Abwasser
    Zum Einbau in durchgehende Rohrleitungen: Typ 3 mit Kennzeichnung F

Rückstauverschlüsse müssen automatisch arbeiten, das bedeutet:

  • sie müssen selbsttätig schließen und öffnen,
  • jederzeit gut zugänglich sein,
  • einen von Hand zu betätigenden Notverschluss besitzen,
  • gemäß Anleitung gewartet werden (in der Regel zweimal pro Jahr).

Praxistipp:
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, ob Anforderungen an die Rückstauklappen gestellt werden.

Abwasserhebeanlagen:

Sie müssen unter anderem:

  • automatisch arbeiten,
  • zugelassen sein (Prüfplakette muss vorhanden sein),
  • gemäß Anleitung gewartet werden,
  • mit der Druckleitung über Rückstauebene geführt werden (Rückstauschleife),
  • schalldämmend ausgeführt sein,
  • einen Notschalter besitzen.

Ablaufstellen:

Müssen nur einzelne Ablaufstellen gesichert werden, kann dies zum Beispiel mit einem Kugelverschluss erfolgen (Siphon im Waschbecken, Bodenablauf mit Kugelverschluss).

Verzicht auf Abläufe im Keller:

Viele Abläufe im Keller werden selten bis gar nicht benutzt. Überlegen Sie, ob diese Abläufe von einem Fachbetrieb abgedichtet oder entfernt werden können.
 
Achtung: Abwasser, welches oberhalb der Rückstauebene anfällt, darf nur im Freigefälle/in Fließrichtung abgeleitet werden. Bauen Sie Ihre Rückstausicherung auf keinen Fall so ein, dass bei Rückstau anfallendes Regenwasser nicht abfließen kann und Ihnen rückwärts in die Hausentwässerung drückt. Rückstausicherungen müssen für die Funktionstüchtigkeit regelmäßig gewartet werden.

Lassen Sie sich in jedem Falle in Fragen des Gebäudeschutzes von einem Fachunternehmen beraten!