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Pflegeplanung in der StädteRegion Aachen

Nach § 7 Alten- und Pflegegesetz NRW haben die Kreise und kreisfreien Städte eine kommunale Pflegeplanung zu erstellen. Mit dieser wird das Ziel verfolgt, eine leistungsfähige und nachhaltige Unterstützungsstruktur für ältere und pflegebedürftige Menschen sowie deren Angehörige sicherzustellen.

Auf Grundlage der Pflegestatistiken der IT.NRW sowie anhand von kommunalen Sonderauswertungen wird die Pflegeplanung für die StädteRegion Aachen in regelmäßgen Abständen vom Amt für Soziale Angelegenheiten in Zusammenarbeit mit dem A 58 erstellt.

Die aktuellen Fortschreibungen der kommunalen Pflegebedarfsplanung können Sie in der rechten Spalte dieser Seite herunterladen.