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Pflegeplanung in der StädteRegion Aachen

Nach § 7 Alten- und Pflegegesetz NRW haben die Kreise und kreisfreien Städte eine kommunale Pflegeplanung zu erstellen. Mit dieser wird das Ziel verfolgt, eine leistungsfähige und nachhaltige Unterstützungsstruktur für ältere und pflegebedürftige Menschen sowie deren Angehörige sicherzustellen.

Auf Grundlage der Pflegestatistiken der IT.NRW sowie anhand von kommunalen Sonderauswertungen erstellt das Amt für Inklusion und Sozialplanung in Zusammenarbeit mit dem Amt für Soziales und Senioren im Rhythmus von zwei Jahren einen Bericht, der folgendes umfasst:

  • Ergebnisse der Pflegestatistik

  • Betrachtung auf kommunaler und sozialräumlicher Ebene

  • Modellrechnungen zur Entwicklung der Pflegebedürftigkeit in einer Langfristbetrachtung und damit zusammenhängende Bedarfseinschätzungen auf Ebene der Versorgungsangebote innerhalb eines Zeitraumes von 5 bis 10 Jahren

Den Bericht 2023 können Sie auf dieser Seite herunterladen.

Der nächste Bericht wird voraussichtlich Ende 2025 vorliegen. Erste Daten aus der aktuellen Pflegestatistik können sie bei IT.NRW unter dem entsprechenden Link auf dieser Seiter abrufen.