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Informationen zur Verwaltungsstruktur im Landkreis Aachen 1972-2009

Zum 01. Januar 1972 wird das Gesetz zur kommunalen Neugliederung des Aachener Raumes, das „Aachen Gesetz“ wirksam. Als „Kompensation“ für die abgetretenen ehemaligen Kreisgemeinden wie Eilendorf, Laurensberg, Richterich, Brand, Haaren, Walheim und Kornelimüster wird dem Kreis Aachen nahezu der gesamte Kreis Monschau zugeschlagen. Auch im Kreis Monschau, dem bevölkerungsmäßig kleinsten Kreis des Landes NRW,  hatte es heftige Diskussionen im Vorfeld der Neugliederung gegeben. Hier kämpften Politik und Verwaltung für die Bildung eines „Eifelkreises“, der sich aus den Kreisen Monschau und Schleiden sowie den Gemeinden Veytal und Bad Münstereifel, Nideggen und Abenden zusammensetzen sollte.       

Der neue Kreis Aachen setzt sich aus folgenden Gebietsteilen des „alten“ Kreises Aachen zusammen: Städte Alsdorf, Eschweiler, Herzogenrath, Stolberg und Würselen sowie die bisher selbständigen Gemeinden Bardenberg, Broichweiden, Gressenich, Hoengen, Kinzweiler, Kohlscheid, Merkstein, außerdem die Orte Breinig und Venwegen der ehemaligen Gemeinde Kornelimünster und der Ort Bank der ehemaligen Gemeinde Richterich. Das Gebiet des ehemaligen Kreises Monschau wurde bis auf die Orte Schmidt und Vossenack der ehemaligen Gemeinde Laurenzberg komplett in den neuen Kreis Aachen eingegliedert. Aus dem ehemaligen Kreis Jülich wurden die ehemaligen Gemeinden Bettendorf, Dürwiß und Lohn in den neuen Kreis Aachen eingebunden. Aus dem ehemaligen Kreis Düren kam das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Weisweiler zum Kreis Aachen. Aus dem ehemaligen Kreis Schleiden wurde der Ort Einruhr dem Kreis Aachen zugeordnet. Die ehemaligen Gemeinden Oidtweiler, Puffendorf und Setterich des ehemaligen Selfkantkreises Geilenkirchen-Heinsberg wurden in den Kreis Aachen eingegliedert, wobei die Gemeinde Baesweiler zur Stadt erhoben wurde und ebenfalls zum Kreis Aachen kam. 

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