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Der Städteregionstag hat Förderprogramme für Erneuerbare Energien für 2025 beschlossen. Diese stehen unter dem Vorbehalt des Haushaltsbeschlusses am 10.04.2025 sowie der Genehmigung des Haushalts durch die Aufsichtsbehörde.
Unter der Voraussetzung des Beschlusses zum Haushalt durch den Städteregionstag können ab Anfang Mai 2025 Förderanträge gestellt werden.
Details zur Förderung und zur Antragstellung finden Sie unter der Rubrik “Dienstleistungen” auf dieser Seite.

Beratung
- Wenn Sie Beratung zur Förderung eines Projektes benötigen, wenden Sie sich bitte an Altbau plus. Hier beraten erfahrene Architekten und Ingenieure. Sie erreichen Altbau Plus unter der Telefonnummer 0241/41 38 880. Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf der Webseite von Altbau Plus. Auch die Verbraucherzentrale (Tel. 02404/90 32 731) bietet Beratung an.
- Wenn Sie Beratung zum Förderantrag benötigen, helfen wir gerne weiter. Schreiben Sie uns eine Mail. Wenn Sie uns telefonisch erreichen oder ein persönliches Gespräch wünschen, nutzen Sie bitte unsere Servicezeiten: mittwochs von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Die Förderprogramme Erneuerbare Energien sind Teil der städteregionalen Klimastrategie „Raum . Mobilität . Klima“. Die StädteRegion Aachen hat sich die Klimaneutralität bis zum Jahr 2030 zum Ziel gesetzt.
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Dienstleistungen
Kontakt
Zentrales Fördermittelmanagement
Zollernstraße
20
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Aachen
Tel: +49 241 5198-6099
foerderrichtlinien@staedteregion-aachen.de