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Betriebliches Abwasser

Die Einleitung von produktionsbedingtem oder betrieblichem Abwasser über die Kanalisation und eine öffentliche Kläranlage in ein Gewässer wird als Indirekteinleitung bezeichnet. Anforderungen an die Indirekteinleitung werden im Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit der Abwasserverordnung festgelegt.

Die Genehmigungspflicht wird ausgelöst, wenn folgende Punkte erfüllt sind:

 

  • Die Betriebsstätte gehört zu einer Branche, für die ein branchenspezifischer Anhang in der  Abwasserverordnung  existiert und
  •  in dem branchenspezifischen Anhang Anforderungen an das Abwasser für den Ort des Anfalls (Teil E) oder vor dessen Vermischung mit anderen Abwasserteilströmen (Teil D) festgelegt sind.

Für die Genehmigung der Indirekteinleitung ist das Umweltamt der StädteRegion Aachen zuständig.
Wichtige branchenspezifische Herkunftsbereiche sind zum Beispiel:

  • Anhang 49 - Mineralölhaltiges Abwasser und
  • Anhang 50 – Zahnbehandlung

Nähere Informationen zur Antragsabwicklung für diese Herkunftsbereiche finden Sie auf den entsprechenden Unterseiten.

Vordrucke für die Beantragung einer Indirekteinleitungsgenehmigung für Abwasser aus anderen Herkunftsbereichen werden auf Anfrage zugesandt.

 

 

Kontakt

Umweltamt
Zollernstraße 20
52070 Aachen
Tel: +49 241 5198-7001

umweltamt@staedteregion-aachen.de

Öffnungszeiten:

Termine nach Vereinbarung


Ansprechpartner/-innen

Frau Sabine Neitzel
Tel: +49 241 5198-7027
Fax: +49 241 5198-87027
sabine.neitzel@staedteregion-aachen.de
Raum: F 321

Frau Nadine Löcker
Tel: +49 241 5198-7022
Fax: +49 241 5198-87022
nadine.loecker@staedteregion-aachen.de
Raum: F 331

Herr Achim Jeske
Tel: +49 241 5198-7060
Fax: +49 241 5198-87060
achim.jeske@staedteregion-aachen.de